Aufsatz 
Der Neubau der Liebig-Oberrealschule i. E.
(Nach den Mitteilungen des Hochbauamtes)
Entstehung
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geeignete Privatstunden ernstlich geschädigt. Alle privatstunden sind uns anzu- zeigen. Mißachtung dieser Warnung, die eiger nicht selten vorkommt, ist für die Kinder naelteing. ¹

10) Ebenso ist der Besuch und Aufenthalt in Gasthäusern für das körper- liche und sittliche Wohl der Schüler, auch wenn sie von Erwachsenen begleitet werden, äußerst gefährlich und sollte durchaus vermieden werden.

Auch der Besuch von Kinematographen- u. à. Vorstellungen kann unter Umständen sehr bedenkliche Folgen haben, wie traurige Erfahrungen bewiesen haben..

Eine Verfügung des Kgl. Polizeipräsidiums v. 19. Juni 1907 weist die Inhaber der Veranstaltungsräumlichkeiten für kinematographische Vorführungen etc., an darauf zu achten, daß der Besuch von personen unter 16 jahren nur in Begleitung ihrer Eltern, Lehrmeister oder Vormünder gestattet ist.

d. Elternhaus und Schule.

11) Schüler von auswärts bedürfen, falls sie hier wohnen oder essen sollen, der Geneh- migung des Direktors bei der Wahl des betr. Hauses. Bei Unzuträglichkeiten ist der Direktor berechtigt einzuschreiten.

12) Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vor- heriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenleiter die erforderlichen Erkundigun- gen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres auf dem Stundenplan bekanntgegeben. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, vor Rücksprache mit dem Direktor zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenleitern in Verbindung zu treten. Kurz vor Erteilung der Zeug- nisse und den Versetzungen bitten wir von Besuchen abzusehen. Eine Beauf- sichtigung der Schüler außerhalb der Schulzeit ist den Lehrern unmöglich und liegt daher völlig den Eltern ob, welche darüber zu wachen haben, daß sich ihre Kinder auch fern von der Schule gebührlich benehmen und nach Eintritt der Dunkelheit in der Regel die Straße nicht mehr betreten. Die Schule ist bererhligt zu verlangen, daß sich ihre Schüler jederzeit anständig betragen, und verpflichtet, usschreitungen zu bestrafen.

13) Eingehend begründete Gesuche um Gewährun von Freistellen sind an das Kurato- rium der höheeren Schulen auf besonderem Formular zu richten, u. z. am 1. April, 1. Oktober und 1. Januar.

14) Die Eltern erweisen ihren Kindern durch sorgfältige und genaue Auf- sicht über ihre Lektüre einen großen Dienst nicht nur für die Schulzeit, sondern für das ganze Leben. Die Schule ist jederzeit gerne bereit, ihnen mit Rat und Tat nach Kräften beizustehen, um durch gute Lektüre in unserer Jugend das Streben nach dem Guten, Edlen und Schönen zu wecken und zu fördern.

Wir verweisen auch auf die Jugendschriften-Ausstellung des Frank- furter Lehrervereins(Senckenbergstraße 16, Erdgeschoß, Sitzungszimmer der Volksbibliothek), die regelmäßig Mittwochs von 4 51 2 Uhr geöffnet ist.

Wir warnen eindringlich nicht nur vor alten Schundbüchern(vgl. frühere Jahres- berichte), sondern auch vor höchst bedenklichen Neuerscheinungen, die mit Geschick darauf ausgehen durch Titel, Aufmachung usw. über ihren wahren Inhalt zu täuschen.