Aufsatz 
Der Neubau der Liebig-Oberrealschule i. E.
(Nach den Mitteilungen des Hochbauamtes)
Entstehung
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Diese Vorschriften greifen tief in das Familienleben ein. Ihre Durchführung ist aber unbedingt notwendig, soll der Kampf gegen die ansteckenden Krankheiten er- folgreich sein. Es wird daher dringend gebeten, daß das Elternhaus in richtiger Erkenntnis seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit diese Bestrebungen der Behörde voll unterstützt und den Schulen ihre Pflicht in der gesundheitlichen Fürsorge der ihr anvertrauten Schüler durch selbsttätige Mithilfe erleichtert.

Beurlaubungen von Schülern können nur in dringenden Fällen erfolgen und bedürfen genauer Begründung. Fehlt der Schüler, ohne daß die Eltern mündlich oder schriftlich die Erlaubnis ordnungsmäßig vorher eingeholt haben, so zieht er sich ernste Bestrafung zu.

Befreiung vom Turnunterricht ist nur dann auszusprechen, wenn wirk- liche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Tur- nen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachen- katarrn und ähnliche Dinge können nicht als ausreichender Grund für die Befrei- ung erachtet werden.(Verfügung der Behörde.)

b. Verhalten des Schülers in der Schule u. S. w.

Wir bitten die Eltern dringend, dafür Sorge tragen zu wollen, daß ihre Kinder Vor dem Verlassen des elterlichen Hauses ordentlich essen und trinken und sich nach Bedarf noch etwas zum Frühstück mitnehmen. Leckereien sind unzulässig. Sorgfältige Uberwachung seitens der Eltern ist ratsam. Es ist schlimm, wenn Schüler das Frühstück, das ihnen mitgegeben wird, so nachlässig behandeln, daß sich an ihren Plätzen, in den Bänken, in den Klassen- zimmern, auf dem Flur und den Treppen, auf dem Schulhof u. s. W. Speisereste finden, die aufgesammelt werden müssen. Zur Bekämpfung dieses Ubelstandes be- dürfen wir dringend der Mithilfe des Elternhauses.

In der 2. Pause können die Schüler beim Schuldiener ein Glas warme Milch oder Kakao(auch Keks) erhalten. Die Eltern tun gut, falls sie ihren Kindern hierzu Erlaubnis erteilen, sich davon zu überzeugen, ob das Geld auch wirklich zu diesem Zweck verwandt wird. Der Schuldiener quittiert schriftlich gegen monatliche Zahlung. Die Schüler legen am letzten des Monats die Rechnung vor, die am besten sofort durch die Eltern oder deren Vertreter berichtigt wird.

c. Beaufsichtigung durch das Elternhaus.

Die Eltern werden ihre Kinder und sich selbst vor Gefahr und Schaden bewahren, wenn sie ihnen nicht mehr Taschengeld mitgeben, als sie unbe- dingt brauchen, und wenn sie die Ausgaben genau nachprüfen. Wir ha- ben pehr. oft beobachten müssen, wie Sorglosigkeit in dieser Hinsicht zu üblen Folgen eeführt hat.

ir empfehlen dringend, daß die Eltern die häuslichen Arbeiten auf ord- nungsmäßige und saubere Schrift und Haltung hin prüfen und die Kinder veran- lassen, nachlässig und flüchtig geschriebene Arbeiten nochmals anzufertigen. Es ist höchst wichtig, daß sich die Eltern die Hefte ihrer Kinder regelmäßig vorlegen lassen und sich mit uns darüber besprechen. Schriftliche Bemerkungen der Eltern in Zeugnissen und Heften sind nicht am platze.

Wir bitten die Eltern dringend im Interesse der Kinder dafür zu sorgen, daß sie ungestört arbeiten können, daß ihnen dazu ein angemessener platz und Sitz zur zur Verfügung steht(zu empfehlen als billig und zweckmäßig:Pultersatz von Alberti in Hanau), daß sie gutes Licht haben und nicht zu spät und nicht zu lange bei der Arbeit sitzen Vgl. 7.

privatstunden, auch in Musik und Zeichnen u. s. W., sollen Schüler nicht nehmen, ohne daß vorher über die Rätlichkeit derselben unsere Meinung eingeholt worden ist. Viele Knaben werden in ihrem Fortkommen und in ihrer Gesundheit durch un-