Aufsatz 
Festrede bei der Feier der 100. Wiederkehr des Todestages Friedrich Schillers
Entstehung
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der Biegung von Haupt-, Eigenschafts-, Für- und Zeitwörtern, beim Zeitworte richtiges und fertiges Erkennen und Bilden der Zeiten, Arten und Formen), Fertigkeit im Zergliedern einfacher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Rechtschreibung und deren richtige Anwendung beim Diktandoschreiben, UÜbung in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen.

Diese Prüfung wird am 14. Juli, beziehungsweise am 16. September um 2 Uhr nachmittags beginnen.

Nichtkatholische Schüler haben bei der Einschreibung ein vom Religionslehrer ihrer Konfession ausgestelltes Zeugnis über ihre religiöse Vor- bildung vorzulegen.

Schüler, welche am rechten Murufer wohnen, haben um die Aufnahme in die I., II., III. oder IV. Klasse am dort bestehenden k. k. III. Staats-Gymnasium nachzusuchen.

Diejenigen Schüler, welche auf Grund der im Juli bestandenen Aufnahms- prüfung in die I. Klasse aufgenommen wurden, haben erst zu dem am 18. Sep- tember um 8 Uhr früh in der Pauluskirche stattfindenden feierlichen Hochamte zu erscheinen.

Jene Schüler, welche in eine höhere Klasse der Anstalt neu eintreten wollen, sind von ihren Eltern oder deren Stellvertretern am 16. September von 10 bis 11 Uhr vormittags anzumelden. Sie haben nebst dem Tauf-, bezw. Ge- burtsscheine die zwei letzten Semestral-Zeugnisse und den Nachweis der vor- schriftsmäßigen Abmeldung von der früheren Anstalt vorzulegen und können nach § 61, 2 des Organisations-Entwurfes auch einer Aufnahmsprüfung, für welche jedoch keine Taxe zu entrichten ist, unterzogen werden.

Jene Schüler, welche jedoch die zur Aufnahme in die betreffende Klasse erforderliche Vorbildung durch kein staatsgültiges Zeugnis nachweisen können, müssen sich gegen Erlag einer Taxe von 24 K der vorgeschriebenen Auf- nahmsprüfung unterziehen. Diese Aufnahmsprüfung findet am 16. September statt.

Jene Schüler der Lehranstalt, denen eine Wiederholungs-, bezw. eine Nach- tragsprüfung gestattet worden ist, haben sich am 16. September von ½ 8 bis 8 Uhr in der Direktionskanzlei anzumelden und erstere hiebei das Interims-Zeugnis vorzulegen. Die Wiederholungs- und die Nachtragsprüfungen finden am 16. und 18. September statt.

Die Aufnahme der gewesenen Schüler der Lehranstalt, welche keine Wiederholungs-, bezw. Nachtragsprüfung abzulegen haben, erfolgt am 16. Sep- tember von 8 bis 11 Uhr. Hiebei hat jeder Schüler das letzte Semestral-Zeugnis vorzuweisen und den Lehrmittelbeitrag von 2 K zu entrichten.

Die Anmeldung der Privatisten hat gleichzeitig mit jener der öffentlichen Schüler zu erfolgen.

Das Schulgeld beträgt halbjährig 40 K. Von der Zahlung desselben können nur solche wahrhaft dürftige Schüler befreit werden, welche im letzten Semester einer öffentlichen Mittelschule als öffentliche Schüler angehört und in den Sitten die Notelobenswert oderbefriedigend, im Fleißeaus- dauernd oderbefriedigend, und im Fortgange die erste allgemeine Zeugnis- klasse erhalten haben. Solche Schüler, welche um die Befreiung von der Ent- richtung des ganzen, bezw. halben Schulgeldes einreichen wollen, haben ihre an den k. k. steiermärkischen Landesschulrat gerichteten Gesuche mit dem letzten Semestral-Zeugnisse und dem Mittellosigkeits-Ausweise, welcher nicht über ein Jahr alt sein darf, gleich bei der Anmeldung vorzulegen. Spüter ein- gereichte Gesuche werden nicht mehr angenommen. Für die Stundung der