Aufsatz 
Festrede bei der Feier der 100. Wiederkehr des Todestages Friedrich Schillers
Entstehung
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Übertrag.. 5.400 K h

rungsspende an die teure Frau Gemahlin......... 200

R. v. Prohaska............. 200 m) 1 Stück Papier-Rente für das realisierte 1860 er Fünftel-Los 200 n) 1 2. 100 6·100 K h und) Bargeld: 1. in neun Sparkassebücheln, u. zw. vom Jahre 1903/1904..... 33·548 K 16 h 2. Zinsen-Vorschreibung vom 1. Juli 1904 bis 30. Juni 1905.... 1·269 65 Zusammen am 1. Juli 1905.. 34·817 K 81 14 B. In barem Kassa-Aktivrest pro 1905/1906............. 508 K 84 h

Für alle Gaben dankt hiemit die Vereins-Vorstehung, besonders den P. T. Herren Gönnern, welche schon seit einer langen Reihe von Jahren die Vereinszwecke fördern helfen.

Für alle lebenden und verstorbenen Wohltäter des Vereins wurde am 2. Juli beim Gymnasial-Gottesdienst das heilige Meßopfer dargebracht.

XII. Kundmachung, betreffend das Schuljahr 1905/1906.

Für das Schuljahr 1905/1906 finden die Aufnahmsprüfungen für die I. Klasse in zwei Terminen statt: im ersten am 14. Juli, im zweiten am 16. September. In jedem dieser Termine wird über die Aufnahme definitiv entschieden; eine Wieder- holung der Aufnahmsprüfung ist in demselben Schuljahre weder an dieser noch an einer andern Mittelschule zulässig. Die Anmeldungen zur Aufnahmsprüfung im Juli-Termine werden von der Direktion am 14. Juli von 8 bis 11 Uhr, die zur Aufnahmsprüfung im September-Termine am 16. September von 8 bis 10 Uhr vormittags entgegengenommen. Die Aufnahmswerber, welche von ihren Eltern oder deren Stellvertretern vorzustellen sind, haben bei der Anmeldung 4 h für Schreibpapier und zu Beginn des Schuljahres 6 K 20 k4 als Aufnahmstaxe und Lehrmittelbeitrag zu entrichten. Sie müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben oder noch im Jahre 1905 vollenden und sich hierüber dureh Beibringung ihres Tauf- oder Geburtsscheines ausweisen; überdies haben diejenigen, welche eine öffentliche Volksschule besuchten, ein Frequentations-Zeugnis beizubringen, welches unter ausdrücklicher Be- zeichnung seines Zweckes die Noten aus der Religionslehre, der Unterrichts- sprache und dem Rechnen zu enthalten hat. Dieses Frequentations-Zeugnis kann auch durch die an den Volksschulen üblichenSchul-Nachrichten er- setzt werden, wenn in diesen sämtliche Zweige des Sprachunterrichtes unter eine RubrikUnterrichtssprache und ebenso das Rechnen in Verbindung mit geometrischer Formenlehre unter eine Rubrik gebracht und mit je einer Note versehen sind.

Die wirkliche Aufnahme in die erste Klasse sei es als öffentlicher Schuler oder als Privatist hängt von dem Erfolge der Aufnahmsprüfung

ab, bei welcher folgende Anforderungen gestellt werden: in der Religion jenes Maß von Wissen, welches in den ersten vier Jahreskursen der Volksschule erworben werden kann, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen Sprache und der lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der

ormenlehre der deutschen Sprache(insbesondere sichere Kenntnis