Aufsatz 
Bemerkungen zur Besiedelungsgeschichte des Untermainlandes in frühmittelalterlicher Zeit : 2. Teil
Entstehung
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4 ſtehender allgemeiner Fragen an Individualfällen die Unſicherheit jener, wenn nicht ihre Ungültigkeit erweiſen kann.

Am Ende dieſes zweiten Teiles iſt nur der Anfang mit der Einordnung des Königsgutes in beſtimmte Leitlinien gemacht worden, um das Planmäßige weniger der Beſiedelung als der Politik und Wirtſchaft der Frankenzeit darzulegen, obwohl auch für die Beſiedelungsgeſchichte ſich daraus einiges gewinnen läßt. Hierbei mußte die ſchon im J. Teile reichlich gegebene Literatur noch nach anderen Geſichtspunkten hin ergänzt werden, beſonders bezüglich der Straßen und der Funde. Dazu iſt aber auch einiges Material über Königsgut auch aus nachfränkiſcher und nachſächſiſcher Zeit heran⸗ gezogen worden, ein Grundſatz, der in Einzelfällen allerdings zu Irrtümern führen kann, nicht bloß bezüglich der Herkunft des Königsgutes überhaupt, was ja auch für die fränkiſche Zeit nicht aus⸗ geſchloſſen iſt, ſondern auch hinſichtlich der Zeit der Erwerbung. Dieſe Literaturnachweiſe ſind im allgemeinen möglichſt kurz gehalten.

Es bedeuten ſtets, wenn nicht anders angegeben:Wolff= G. Wolffs oben genanntes großes Werk;Dopſch das oben aufgeführte Werk, Bd. J.¹)Pl oder nur IJ. den erſten Teil der vorliegenden Arbeit; bei den Orten mit Königsgut(KG.) die dahinterſtehende Nummer die in Pi mit der Nr. genannte Stelle, wo das KG. aufgeführt iſt. Der Druck der in Pl, S. 18 Anm. 2 in Ausſicht geſtellten Arbeit des Verfaſſers über die ſchematiſchen Ortsnamen der fränkiſchen Koloniſation, bereits 1909 dem Korreſpondenzblatt des Geſamtvereins d. deutſchen Geſchichtsvereine zur Verfügung geſtellt, war wegen Raummangels immer wieder verſchoben worden und ſollte gerade Juli 1912 erfolgen. Der Vf. hat ſie aber dann ſelbſt zurückgezogen, um noch weitere Gebiete zu behandeln. Sie iſt nun ver⸗ öffentlicht in der ZeitſchriftWörter und Sachen(Heidelberg) 1914 J. Um den vorliegenden zweiten Teil der Arbeit noch weiter zu entlaſten, hat der Vf. ſeine Anſichten über die ſog.fränkiſche Marken⸗ ſetzung, die hier vollſtändig ausgeſchieden iſt, aber eigentlich zum Thema Rubels gehört(ſ. PI, S. 12), an zwei konkreten Beiſpielen aus der Nachbarſchaft, wo es ſich umfiskaliſche Marken handelt, ausgeſprochen in dem Aufſatze:Zu den karolingiſchen Grenzbeſchreibungen von Heppenheim und Michelſtadt i. O.(Vierteljahrſchrift für Sozial⸗ und Wirtſchaftsgeſchichte XII, 1914, Heft 1). Eine Arbeit überKönigsdörfer, zugleich mit einer Unterſuchung über die Größe der Einwohnerzahl fränkiſcher Dörfer unſeres und des Nachbargebietes wird ſich daran anſchließen.

Als grundſätzliche Anſchauung von dem Verlauf der Landnahme und der weiteren Entwicklung der Landeskoloniſation, die die Kultivierung des Bodens in Verbindung mit ſeiner Beſiedelung umfaßt, ſtellt ſich für die fränkiſche Zeit und insbeſondere für die von den Franken gewonnenen rechtsrheiniſchen Gebiete die heraus, daß die Staatsgewalt und die ſie vertretende königliche Macht den Ausſchlag in dieſen Fragen gibt, und daß ſie gemäß dem Charakter der merowingiſchen und karolingiſchen Ver⸗ faſſung mit ihrer ausgebildeten, faſt bureaukratiſchen Organiſation der Verwaltung planvoll, ſyſtematiſch vorgeht. Dieſer Gedanke, von Rübel in ſeiner allgemeinen Bedeutung doch wohl richtig erkannt, liegt auch den Ausführungen von O. Schlüter ²) zugrunde. Den Ausgangspunkt der Betrachtung der ſtaatlichen Maßnahmen in den Fragen der Landverteilung und der Binnenkoloniſation darf aber nicht die Annahme

¹) Leider iſt dem Vf. der II. Bd. von Dopſch'sWirtſchaftsentwicklung(1913) erſt bei Abgabe ſeiner Arbeit zum Drucke bekannt geworden.

²)Deutſches Siedelungsweſen, in J. Hoop'sReallexikon der dtſch. Altert. I. 1913). Auch er ſieht in der fränk. Siedelungsperiode eineÄnderung der Faktoren der Beſiedelung zum Ausdruck kommen.(S. 423).