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Gemeindeleben der alten Germanen, das Klosterleben, das Rittertum, das Vehmgericht, die Landsknechte und die Heere des dreissigjährigen Krieges, ein Tag am Hofe Ludwigs XIV. oder Priedrichs des Grossen u. dgl. Die Kulturgeschichte zum Hauptgegenstand des geschichtlichen Unterrichts machen, hiesse den inneren Lebensprozess eines Volkes vor den weit leichter fass- lichen Thaten zur Darstellung bringen, durch welche sich dasselbe äusserlich in der Geschichte gekennzeichnet hat. Es wäre dies derselbe Fehler, wie wenn man im naturgeschichtlichen Unter- richt die physiologischen Erscheinungen und Gesetze der Naturbeschreibung vorausschicken wollte.
D. Verteilung des Lehrstoffs.
Durch die ministeriellen Lehrpläne vom 31. März 1882 ist den beiden Klassen Sexta und Quinta ein vorbereitender biographischer Unterricht zugewiesen. Entsprechend der später im eigentlichen Geschichtsunterricht zu befolgenden Ordnung fallen der Sexta die Biographieen aus der griechischen und römischen, der Quinta diejenigen aus der deutschen Sage und Geschichte zu. Gegenüber der Frage, wie der geschichtliche Stoff auf die Klassen Quarta bis Prima zu verteilen sei, befindet sich die Realschule in einer schwierigen Lage. In den realistischen Vollanstalten mit neunjährigem Kursus entfallen auf die alte Geschichte zwei(Quarta und Untersekunda), auf die deutsche, zu der sich einige Partieen der französischen und englischen Geschichte ge- sellen, fünf Jahre(Unter- und Obertertia, Obersekunda, Unter- und Oberprima). Nun stehen nach den genannten Lehrplänen(S. 39) die Realschulen zu den Oberrealschulen im wesent- lichen in dem gleichen Verhältnis wie die Progymnasien zu den Gymnasien; andererseits ver- langt die Prüfungsordnung(S. 38), dass die Realschule in Rücksicht auf diejenige Mehrzahl der Schüler, welche nicht in eine Schule mit höheren, allgemeinen Lehrzielen einzutreten beab- sichtigen, darauf Bedacht nehme, in den Wissenschaften einen gewissen Abschluss in der, Schul- bildung zu erreichen. Thatsächlich verlassen die meisten Schüler die Realschule, sobald sie nach Absolvierung der Unterprima das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung für den ein- jährig-freiwilligen Militärdienst erlangt haben; nur ein geringer Teil tritt in die Oberprima ein und unterzieht sich der Reifeprüfung. Der Fall, dass ein Realschulabiturient in die Prima einer Oberrealschule übergegangen wäre, ist bislang an unserer Anstalt nicht vorgekommen und bei der gegenwärtigen Lage der Dinge überhaupt nicht zu erwarten. Wollte man nun in der Realschule denselben Gang wie in der Oberrealschule einhalten, so würden auf die alte Geschichte zwei Jahre(Quarta und Unterprima), auf die deutsche anscheinend drei Jahre (Tertia, Sekunda und Oberprima), in Wirklichkeit für die Mehrzahl der aus Unterprima abgehenden Schüler jedoch nur zwei Jahre entfallen. Die alte Geschichte wäre also der vaterländischen hin- sichtlich der Stundenzahl gleichgestellt, ein Verhältnis, das weder dem reicheren und schwieriger aufzufassenden Inhalt der deutschen Geschichte, noch der besonderen Aufgabe der Realschule entsprechen würde. Dieselbe wird sich daher mit Rücksicht auf den für die meisten Schüler nur sechsjährigen Kursus anstatt nach der Oberrealschule vielmehr nach der höheren Bürger- schule zu richten haben. Hier wird in dem geschichtlichen Unterricht(Lehrpläne S. 52)„ein Jahr auf die Erzählung der wichtigsten Ereignisse aus der griechischen und römischen Geschichte verwendet; die übrige Zeit kommt auf die vaterländische Geschichte, welcher die epoche- machenden Ereignisse aus der Weltgeschichte einzuflechten sind. Die einzelnen Perioden sind


