Lehrplan für den Unterricht in der Geschichte.
A. Zahl der Lehrstunden.
Die Zahl der Lehrstunden beträgt für Sexta und Quinta je eine, für alle übrigen Klassen je zwei Stunden wöchentlich.
B. Lehrbücher. 1. Für die alte Geschichte:
a) Alte Geschichte für die Aunfangsstufe des historischen Unterrichts von Dr. David Müller, neu besorgt von Prof. Dr. Friedrich Junge. Berlin, Weidmannsche Buchhandlung.
b) Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen von Wilhelm Herbst. Alte Geschichte, Ausgabe für Realschulen, besorgt von 0. Jäger und G. Eekertz. Wiesbaden, Kunzes Nachfolger(Dr. Jacoby).
2. Für die deutsche Geschichte: Hilfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte von G. Eekertz. Wiesbaden, Kunzes Nachfolger(Dr. Jacoby.)
3. F. W. Putzgers historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte.
. Bielefeld und Leipzig, Verlag von Velhagen und Klasing.
C. Lehrziel. Kenntnis der epochemachenden Begebenheiten der griechischen, römischen und vater- ländischen Geschichte, sowie der darin durch ihre Bedeutung hervorragendsten Persönlichkeiten. Chronologische Sicherheit in vorsichtig beschränktem Masse des Umfangs der Forderungen und Bekanntschaft mit dem Schauplatz der historischen Begebenheiten(vgl. die Lehrpläne für höheren Schulen vom 31. Mär⸗z 1882). Die Realschule verzichtet darauf, Universal- oder Weltgeschichte zu lehren. Die That- sachen der orientalischen Geschichte werden nur insoweit berücksichtigt, als sie sich mit der griechischen und römischen Geschichte berühren; dasselbe Verhältnis ist für die Geschichte
die
. der modernen Völker Europas im Vergleich zur deutschen Geschichte massgebend. Indessen wird vorausgesetzt, dass durch die fremdsprachliche Lektüre eine genauere Kenntnis von gewissen Dartieen der französischen und englischen Geschichte vermittelt werde.
Das Rückgrat des geschichtlichen Unterrichts bildet die Kriegs- und die mit derselben in die äussere Erscheinung tretende politische Geschichte. An geeigneten Stellen sind Darstellungen aus dem Kulturleben, soweit auf Interesse und Verständnis vonseiten des Schülers gerechnet werden darf, anzuschliessen. So beispielsweise die Lykurgische und die Solonische Verfassung, die Jugenderziehung in Sparta und Athen, der Kaumpf und Ausgleich der Stände in Rom, das
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