Aufsatz 
Kanon der zu lernenden Gesänge und Gedichte : 2. Gedichte für den deutschen Unterricht
Entstehung
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Feierlichkeiten an den hergebrachten Festtagen der Schule ein möglichst lebhaftes Interesse für das Pablikum gewinnen und der Förderung engerer Beziehungen zwischen Schule und Elternhaus in noch höherem Maſse als bisher dienstbar gemacht werden.

Dazu bemerkt das Königliche Provinzial-Schulkollegium am 24. Oktober:

Wir wollen hier bemerken, dass engere Beziehungen zwischen Schule und Elternhaus sich nur da knüpfen und pflegen lassen, wo die Schule als lebensvalle, sittliche und geistige Macht im Gemeindeleben freudig aner- kannt wird.

Die Direktoren der unter unser Aufsicht stehenden nichtstaatlichen An- stalten wollen sich mit den betreffenden Kuratorien oder Patronaten, die für den Wegfall der öffentlichen Prüfungen nicht eingetreten sind, auf Grund des vorstebenden Ministerial-Erlasses in Benehmen setzen und nach sechs Wochen uns anzeigen, ob die öffentlichen Prüfungen den seiner Zeit eingereichten Be- richten der Kuratorien pp. entsprechend verbleiben sollen.

Am 13. November erklärte der Magistrat sich dahin, die öffentlichen Prüfungen der Wilhelmsschule beibehalten sehen zu wollen.

Vom 11. November 1894. Es wird genehmigt, dass der Vormittags-Unterricht in der Zeit vom 15. November bis zum 15. Februar von 8 ½ Uhr bis 12 Uhr 20 Minuten stattfinde:

erste Stunde 8 Uhr 30 Minuten bis 9 Uhr 20 Minuten, zweite 9 25 10 15 dritte 10. 30. 11 20 vierte 11 30 12 20 Vom 22. Dezember 1893. Ferienordnung für das Schuljahr 1894/95: Osterferien vom 17. März bis 3. April; Pfingstferien vom 12. bis 17. Mai; Sommerferien vom 30. Juni

bis 31. Juli; Herbstferien vom 26. September bis 11. Oktober; Weihnachtsferien vom 22. December bis zum 8. Januar 1895.

III. Chronik der Schule.

Mit dem Beginne des Schuljahres am 11. April trat an die Stelle der Realgymnasialsexta die sechste Klasse der Realschule. An dem lateinischen Nebenunterricht, welcher in dieser Klasse unter Ausschluss des französischen Unterrichts gegeben wurde, nahmen nur vier Schüler Teil.

. Seit dem 1. April 1893 haben Direktor und Lehrer der Wilhelmsschule das Diensteinkommen, welches durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Juli 1892 vorgeschrieben ist.

Am 27. Januar wurde der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers und Königs durch einen Schulaktus gefeiert. Die Festrede hielt der Direktor.

Am 8. und 9. Februar beehrte der Herr Provinzialschulrat Professor Dr. Kammer die Anstalt mit seinem Besuche und wohnte dem Unterrichte in den einzelnen Klassen bei.

Am 9. Februar fand unter dem Vorsitz desselben die mündliche Reifeprüfung statt. Die Untersekundaner Peters, Stegelmann und Kropff bestanden dieselbe.

Der Gesundheitszustand der Lehrer und Schüler war im ganzen Schuljabre, auch in der Grippezeit, zufriedenstellend.

Das Kuratorium besteht zur Zeit aus den Herren Bürgermeister Plambeck, Stadtrat Meie T, Rechtsanwalt Krah(als Kompatronats-Kommissar), Stadtverordnetenvorsteher Lewetz Amts- gerichtsrat Wulff, Stadtverordneter Hasse, Pastor Dr. de Fontenay und dem Unterzeichneten.