II. Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums.
Cassel, den II. April 1906: Die Einführung des Lehrbuchs der Chemie und Mineralogie von Siebert und der umgearbeiteten Lehr- und Lesebücher von Diehl und Kühn wird genehmigt.
Cassel, den 15. Juni 1906: Die Ernennung des Oberlehrers Dr. Degenhardt zum Professor wird mitgeteilt.
Cassel, den 25. Juni 1906: Betrifft die Mitteilungen über Schulverhältnisse an Privatpersonen.
Cassel, den 28. Mai 1006: Betrifft das Verfahren bei der Einführung von Schul- büchern.
Cassel, den 17. Juli 1906: Durch Allerhöchsten Erlaß vom 28. Juni wird dem Professor Dr. Degenhardt der Rang der Räte vierter Klasse verliehen.
Cassel, den 20. August 1906: Die Feier des Sedanfestes ſindlét dieses Jahr am
I. September statt.
Cassel, den 244. August 1906: Betrifft die Reihenfolge der Oberlehrer in den Lehrerverzeichnissen.
Cassel, den 16. Oktober 1906: Eine Statistik über die Teilnahme der Schüler an Stenographiekursen wird gewünscht.
Cassel, den 18. Oktober 1906: Auch in der Zeit zwischen Pfingsten und den Sommerferien soll der Unterricht um 8 Uhr beginnen.
Cassel, den 20. Oktober 1906: Professor Dr. Wickel wird mit der Wahrnehmung der Direküorialgeschrafte beauftragt.
Cassel, den 13. November 1906: Erhebungen über die häusliche Arbeitszeit der Schüler werden gewünscht.
Cassel, den 22. November 1906: Es wird mitgeteilt, daß Herr Provinzialschulrat Dr. Kaiser vom 26. November ab die Schule einer eingehenden Revision unter- ziehen wird.
Cassel, den 31. Dezember 1906: Mitteilung des Ministerialerlasses betreffend die Vorkehrungen zur schnellen Räumung der Schulzimmer bei Feuersgefahr.
Cassel, den 4. Januar 1907: Mitteilung des Ministerialerlasses über die Berechtigung der Oberrealschulabiturienten zur Ausbildung als Landwirtschaftslehrer.
Cassel, den 15. Januar 1907: Mitteilung des Ministerialerlasses die Einsendung der Jahresberichte betreffend.
Cassel, den 15. Januar 1907: Die Ferienordnung für das Schuljahr 1907/1908 wird mitgeteilt.
Cassel, den 18. Januar 1907: Betrifft die Mitteilung des Ministerialerlasses über die staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege.
Cassel, den 24. Januar 1907: Betrifft die Mitteilung des Ministerialerlasses, durch welchen die Genehmigung zur Abhaltung der 1. Schlußprüfung erteilt wird.


