Aufsatz 
Direktor Professor Dr. Otto Klein. Nekrolog
Entstehung
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VI. Mitteilungen an die Schüler und ihre Eltern.

I. Beginn des neuen Schuljahres, Aufnahmebedingungen, Schulgeld.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 8. April, morgens 8 Uhr, für die Vorschule um 9 Uhr, mit der Mitteilung des Stundenplans und der Prüfung der aufzunehmenden Schüler. Bei der Anmeldung sind vorzulegen: Geburts- und Impfzeugnis, ferner das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt. Die zur Aufnahme in Sexta erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungen mit gleichbenannten Zahlen. Für die Aufnahme in die Vorschule ist das vollendete sechste Lebensjahr zu fordern. Von dieser Mindestforderung darf höchstens ein halbes Jahr nachgelassen werden, jedoch nur unter der Voraussetzung der ausdrücklich bezeugten körperlichen Kräftigkeit des aufzunehmenden Knaben.

Das Schulgeld beträgt für alle Klassen der Real- wie der Vorschule 120 Mark, mit Ermäßigung auf zwei Drittel für den zweiten und auf die Hälfte für jeden folgenden Bruder, einerlei, ob der Bruder die Realschule i. E. am Zietenring oder die Oberrealschule in der Oranienstraße besucht. Für Auswärtige findet eine Erhöhung um 33 ⅛6% statt. Für jeden eintretenden Schüler ist ein Aufnahmegeld von 12 Mark zu entrichten; die in die Vorschule eintretenden Schüler haben kein Aufnahmegeld zu zahlen.

2. Erziehung durch Schule und Elternhaus.

Ihre Aufgabe, die Jugend zu erziehen, vermag die Schule nur dann erfolgreich zu lösen, wenn sie in weitgehendem Maße die Unterstützung des Elternhauses findet. Gerade in unserer Kurstadt ist die Gelegenheit zur Zerstreuung und Ablenkung der Schüler von den Aufgaben der Schule so mannigfach, daß es die Pflicht aller Eltern sein sollte, sich mit den Lehrern ihrer Söhne häufig in Verbindung zu setzen, um gemeinschaftlich mit ihnen an der Erziehung ihrer Kinder zu wirken. Jeder Lehrer ist daher wöchent- lich zu sprechen; über Ort und Stunde gibt ein Aushang auf dem Flur Auskunft. Außérdem findet sich ein entsprechender Anschlag in jeder Klasse.

3. Öffentliche Prüfung der Vorschule.

Samstag, den 23. März, 9Q- 10 Uhr: Klasse 2, 10 11 Uhr: Klasse 3.

WIESBADEN, den 20. März 1907.

Prof. Dr. Wickel.