N. Einige Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht vom 8. April 1909, Z. 14.741, betreffend Ubergangsbestimmungen zur allmählichen Einführung des neuen Normallehrplanes für Realschulen.
2. Erlässe des Ministers für Kultus und Unterricht vom 23. Februar 1909, Z. 13.568 ex 1908 und vom 30. Mai 1909, Z. 14.888, betreffend den Ferialurlaub der Mittelschuldirektoren.
3. Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht vom 22. Juni 1909, Z. 18.774, betreffend die Einhebung des Schulgeldes an den Staatsmittelschulen im Wege der Postsparkasse und rücksichtlich der Abwicklung des Geldverkehres durch dieses Institut.
Die Schüler haben die Schulgelderlagsscheine nach dem Vordrucke, und zwar im Empfangs-, Erlags- und Buchungsscheine auszufertigen, wobei die vordere Seite des Erlagscheines folgende Angaben zu enthalten hat:
a) Den Betrag des erlegten Schulgeldes;
b) als Erleger den Zu- und Vornamen des Schülers(nicht der Eltern oder anderer Personen);
c) den Beisatz: Schüler der... Klasse;
d) die Bezeichnung der Anstalt sowie des Standortes derselben. Eventuelle, seitens des Erlegers nötig erachtete weitere schriftliche Mitteilungen an den Kontoinhaber können auf der Rückseite des Erlagscheines gegen Auf- klebung einer 5 Heller-Frankomarke erfolgen.
4. Vorschrift des k. k. n. ö. Landesschulrates, Z. 2281— I, betreffend die statistischen Nachweisungen der Mittelschulen.
5. Erlaß des Ministers für Kultus und Unterricht vom 30. November 1909, Z. 42.165, betreffend die Einführung von naturwissenschaftlichen Schülerübungen an Staatsmittelschulen.
6. Erlaß des Ministers für Kultus und Unterricht vom 2. Dezember 1909, Z. 43.912, betreffend die Ausfolgung der Semestral- und Jahreszeugnisse.
7. PErlaß des Ministers für Kultus und Unterricht vom 18. April 1910, Z. 16.500, demzufolge das Schuljahr 1909/10 ausnahmsweise schon am 2. Juli 1910 zu schließen ist und das Schuljahr 1910/11 ausnahmsweise bereits am 9. September 1910 zu beginnen hat. Im Schuljahre 1910/11 schließt das I. Semester am 31. Jänner 1911 und beginnt das II. Semester am 1. Februar 1911. Die normal- mäßigen Ferialtage zwischen den beiden Semestern haben im Schuljahre 1910/11 zu entfallen.
O. Verzeichnis der im Schuljahre 1910/11 in Gebrauch zu nehmenden Lehrbücher
wird erst zu Beginn des Schuljahres 1910/11 mitgeteilt werden.


