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des ersten Jahrgangs, wurden den 4 unteren Klassen der Lehranstalt, in der Regel auf Grund ihrer bisherigen Klassenstellung, zugewiesen.
Es wurde sodann ein Prüfungsplan entworfen, der dem mündlichen Examen der drei oberen Klassen des Lyceums im Lateinischen und Griechischen, und zwar nach den bisher von denselben ge- lesenen Schriftstellern, zu Grunde gelegt werden sollte. Nach dem Ausfalle dieses Examens, das den 6., 7. und 8. Mai von morgens 8 Uhr an, einen Tag jedesmal für eine Klasse, währte, sollten sodann die Schüler nach Prima, Sekunda und eventuell Tertia versetzt werden.
In einer zwischen den 2. und 6. Mai fallenden Sitzung— die Protokolle sind ohne Datum— kam ein Zwischenfall vor: Prof. Arnd sprach sich dahin aus, dasz Prof. Wagner nicht durch ein bloszes Regierungsreskript zum provisorischen Kommissar und zur Führung des Vorsitzes ernannt werden könne und dasz demgemäsz diesem Reskripte in keiner Art unbedingt Folge zu leisten sei. Da die Mitglieder der Konferenz anderer Ansicht waren, so entfernte sich Arnd mit der Erklärung,„sich weder an die Konferenzbeschlüsse vom 2. Mai zu binden noch an den ferneren Verhandlungen Teil zu nehmen“. In Folge dieser Erklärung begab sich Wagner in die Sitzung der Kurfürstlichen Regierung, um den Vorfall mitzuteilen. Nach dessen Rückkunft wurde die Beratung fortgesetzt, ohne dasz von einer Entscheidung der Regierung weiter die Rede war. Zu Examinatoren wurden für das Lateinische Wagner, im Griechischen Wehner, in der Mathematik Arnd und für den deutschen Aufsatz Neuhof bestimmt. Das Protokoll ist nur von Wagner, Wehner, Schmitz, Klee und Vollmar unterschrieben, da mit dem Beginn des Sommersemesters die beiden vom Fürsten von Oranien berufenen Lehrer Kirchenrat Petri und Magister Jäneke mit Pension aus dem Staatsdienste ausgeschieden waren.
Friedrich Erdmann Petri war geb. zu Bautzen am 20. Oktober 1776. Sein Vater war Kantor, Musikdirektor und 4. Lehrer am Gymnasium zu Bautzen. Friedrich Erdmann besuchte das Gym- nasium seiner Vaterstadt. Ostern 1796 bezog er die Universität Leipzig und widmete sich dem Studium der Theologie; dann besuchte er die Universitäten Halle, Jena, Wittenberg, wo er pro- movierte. Hier trat schon frühe seine Hauptrichtung hervor, sich möglichst in allen Fächern Kenntnisse zu erwerben; selbst medizinische Kollegien besuchte er. Darauf wurde er Hauslehrer bei dem Grafen von Riesch zu Dresden; bestand 1803 die Prüfung bei dem Oberkonsistorium da- selbst und wurde zum Magister und Vizedirektor am Schullehrer-Seminar zu Dresden-Friedrichstadt ernannt. Am 20. März 1805 wurde er vom Erbprinzen von Oranien zum Professor am Gym- nasium bestellt mit einem Gehalte von 600 fl. und 8 Klaftern Buchenscheitholz frei vors Haus“. 1806 wurde er auch zum Pfarrer der evangelischen Gemeinde ernannt. 1813 erhielt er den Titel Kirchenrat vom Groszherzog von Frankfurt; er lehrte nun ununterbrochen an der dritten Klasse des Gymnasiums und den beiden ersten Jahrgängen des Lyceums bis zur Reorganisation der An- stalt 1835, wo er in den Ruhestand trat, und als er 1839 auch von seinem Amte als Pfarrer entbunden wurde, erhielt er den Titel Konsistorialrat. Ein älterer Zeitgenosse entwirft von ihm folgende Schilderung:„Petri war ein untersetzter Mann mit breiter Gesichtsbildung. Schon frühe hatte er sich jener Feder bemächtigt, die zum fleiszigen Zusammentragen, besonders im Gebiete der deut- schen Sprache und der Geschichte ausflog und das Gewonnene unter die Presse brachte. Sein Fremdwörterbuch hat sich von seinen Schriften in wiederholten Auflagen weit verbreitet. Neben
einem groszem Gedächtnisse für Spruchverse und Anekdoten, einem Gedächtnisse, dem selbst 8*


