Aufsatz 
Ein Jahrhundert aus der Geschichte der höheren gelehrten Schulen Fuldas : 1734-1835 : Festschrift zur Feier des 50. Stiftungsfestes des jetzigen Königlichen Gymnasiums zu Fulda am 25. Mai 1885 / von Prof. Jakob Gegenbaur
Entstehung
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gereist, um seine Verbindlichkeiten dort abzuwickeln, und war im Januar 1805 nach Fulda zurück- gekehrt.

Der Organisationsplan wurde nun näher ausgearbeitet, von dem Konsistorium dem Fürsten zur Genehmigung vorgelegt und über die Ernennung der neuen Professoren die letzte Entschei- dung getroffen.

Am 5. Mai 1805 wurde vorerst der neue Lehrplan für dieSommermonate 1805 ausgegeben. Unter dem 22. Oktober 1805 erfolgte sodann die definitive landesherrliche Verordnung, die Ein- richtung eines Lyceums in Verbindung mit dem Gymnasium betreffend, welche zugleich die Auf- hebung der Universität Adolfs von Dalbergs aussprach, und unter demselben Datum die Dotations- Urbunde der neuen Anstalten. Die erstere lautet:

Von Gottes Gnaden u. s. W. Bei dem Antritte Unserer Regierung trafen Wir in Unseren verschiedenen Landen nur wenige und zum Teil nicht ganz zweckmäszig eingerichtete, mit dem Geiste der Zeiten nicht fortgerückte Lehranstalten für die höhere Bildung der Jugend an, worunter sich auch eine in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts dahier gestiftete Universität befand.

Wir überzeugten Uns indessen bald, dass solche bei der Unbedeutenheit ihres Fonds nie zu einigem Grad von Vollkommenheit gebracht werden könne, und dass solche den beabsichtigten Zweck gänzlich verfehle.

Eifrig bemüht, durch gute Lehranstalten auf eine zweckmäszige Ausbildung Unserer getreuen Unterthanen hinzuwirken und dem Staate nützliche Bürger und Diener zu erziehen, fanden wir es daher bey reiflicher Erwägung ratsamer, diese Universität provisorisch ganz aufzuheben, und das darüber ergangene kaiserliche Privilegium einstweilen ruhen zu lassen, dagegen aber auf die Verbesserung des zugleich dahier existierenden Gymnasiums Bedacht zu nehmen und hiermit die Errichtung eines Lyceums in Verbindung zu setzen, um durch diese letztere auf Unsere gesammte Lande sich beziehende Anstalt sämtlichen Landeskindern, ohne Unterschied der Religion, welche sich künftighin den Wissenschaften widmen wollen, einen auf die Universität vorbereitenden Unter- richt zu verschaffen.

Diese Lehranstalt ist nanmehr völlig und zwar dergestalt etabliert, dass auch Ausländer daran Teil nehmen können. Sie ist hinlänglich fundiert, mit anerkannt gelehrten Männern sind die ver- schiedenen Fächer besetzt, und bei dem bereits in mehreren gelehrten Zeitschriften dem Publikum mitgeteilten Lehrplane dürfen Wir mit Zuversicht erwarten, dass sie ihrem Zwecke entsprechen werde.

Nachdem Wir nun auf eine solche Art auf zweckmäszige Vorbereitungsanstalten, um eine Uni- versität hiernächst mit Nutzen beziehen zu können, Bedacht genommen haben, dürfen Wir nunmehr aber auch verlangen, dass diejenigen Landeskinder, welche sich den Studien widmen wollen, die hiesige Lehranstalt vorher besuchen.

Wir verordnen demnach:

1) Dass jeder Inländer in Unseren verschiedenen Besitzungen, welcher künftig dem eigent- lichen gelehrten Berufe es sei im weltlichen oder geistlichen Fache sich zu widmen und zu dem Ende eine Universität zu besuchen gedenkt, vorher in dem Lyceum den planmässigen Unter- richt zu nehmen und erst nach dessen Absolvierung die Universität zu beziehen habe. Wer hier-