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v. Dalberg entstanden. Für die Professoren des Rechts und der Medizin wurden keine besonderen Fonds niedergelegt; diese wurden bisher aus der Landeskasse bezahlt. Nach Aufhebung der Je- suiten wurde der Jesuiten-Fonds von Heinrich von Bibra pro dotatione Seminarii episcopalis, jedoch mit der Bedingung angewiesen, dass der Klerus die Schulen des Gymnasiums mit Unterhaltung eines Direktors und der dazu nötigen Professoren übernehmen musste. Die Philosophie und Theo- logie, sowie der Lehrstuhl des kanonischen Rechts musste von den Benediktinern des adeligen Konvents, welche schon seit den Zeiten Amand v. Busecks neben den Jesuiten diese Fächer vor- getragen hatten, besorgt werden; weshalb dem Konvent aus der Exjesuiten-Masse jährlich ein Zuschuss von einigen 100 Gulden abgegeben werden musste. So stand es mit dem Schulwesen bis zur Staatsveränderung im Jahre 1802. Da mit dieser auch der Benediktiner-Konvent auf- gehoben wurde, so gestattete man zwar den Benediktinern noch obige Gegenstände fort zu lehren, allein man liess die Universität absichtlich fast ganz ohne Aufsicht, um von daher mehr Ursache zum Reformieren nehmen zu können, übertrug das Schulwesen dem von Berlin hierher berufenen preussischen Geheimenrat v. Göckingk, und dieser entwarf Reformpläne, wodurch der katholische Teil beschränkt, der protestantische aber, der sich durch zahlreiche fremde Angestellte sehr ver- mehrte, begünstigt werden sollte. Und um hierzu die Einrichtung zu treffen, ward der bisher in Prag gestandene protestantische Professor Meissner berufen.
3) Meissner erschien im August 1804, hielt sich hier einen Monat auf und liess sich ver- schiedene Vorlagen machen. Nicht lange darauf übergab er dem Fürsten seinen Plan, statt der Universität ein Lyceum zu errichten. Er wurde ohne Verzug zum Direktor Lycei und Konsistorial- rat ernannt. Dem bisherigen Direktor Gymnasii, einem Kleriker, Pfister, und zwei anderen Pro- fessoren wurde zu verstehen gegeben, dass sie für das Lyceum nicht brauchbar seien und nur noch bis folgende Ostern provisorisch bleiben könnten. Auch geschah dies bei dem Professor der Logik, der jedoch bei den niederen Klassen der lateinischen Schulen für die Lehrstelle der Rechen- kunst angestellt werden sollte“.
Amend brachte die Beschwerde beim Reichshofrate ein. Am 9. Febr. 1805 berichtet er: zum Referenten in der Sache sei der kath. Reichshofrat Baron v. Riefall und zum Korreferenten der protest. Reichshofrat Baron von Puffendorf ernannt worden.
Am 22. Sept. 1804 war die vorläufige Verordnung zur Errichtung einer neuen, zur Vorberei- tung auf die höheren Wissenschaften bestimmten Lehranstalt unter dem Namen eines Lyceums und zu einer zweckmäszigeren Einrichtung des bereits bestandenen und mit jenem ersteren Institute in Verbindung gesetzten Gymnasiums ergangen. Im Anfange dieses Jahres hatte auch schon der damalige Professor der Asthetik und klassischen Litteratur Gottlieb August Meissner zu Prag durch den geheimen Oberfinanzrat v. Göckingk, welcher aus dem preussischen Staatsdienste in den Geheimen Rat des Fürsten von Oranien als thätiges Mitglied getreten war, im Auttrage des Fürsten das schriftliche Anerbieten erhalten, die Direktion der zu Fulda neu zu errichtenden, teils wieder zu organisierenden Schulen zu übernehmen. Im August desselben Jahres war Meissner nach Fulda gekommen. Hier hatte er den Plan zu der neuen Einrichtung des Gymnasiums und zur Verbin- dung eines Lyceums mit denselben entworfen und die jetzt förmlich an ihn gerichtete Berufung als Konsistorialrat und Studien-Direktor angenommen. Darauf war Meissner nach Prag zurück-


