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Zweifel überzeugen, dass sie den angezogenen Reichsgrundgesetzen in keinerlei Rücksicht entgegen ist, die Rechte des katholischen Religionsteiles im mindesten nicht verletzt, vielmehr eine zweck- mäszigere und beszere Bildung auch der katholischen Jugend zum Hauptzweck hat und dass damit zugleich für die Stiftung hinlänglicher Fonds zur Erreichung dieses Zweckes gesorgt werden wird.
Ebenso werden Ew. Liebden bei näherer Prüfung selbst einsehen, dass, wenn ich diese ver- beszerte Lehranstalt zugleich zum Unterrichte der protestantischen Jugend bestimme, dieses ebenso wenig, als die Anstellung eines protestantischen Direktors und Lehrers der katholischen Kirche zu einigem Nachteil gereichen kann. Denn der wissenschaftliche Unterricht steht mit der Reli- gion in keiner Beziehung. Auf die Anstellung eigener Religionslehrer für beide Teile ist bereits Bedacht genommen. Zur Direktion der ganzen Anstalt aber scheint ein Mann vorzüglich schick- lich zu sein, der, obgleich Protestant, in einem katholischen Staate bereits angestellt war und durch vieljährige Erfahrungen an seiner Stelle auch mit der Verfassung katholischer Lehranstalten vertraut ist.
Indem ich nach allem diesem erwarten zu dürfen glaube, dass Ew. Liebden die Sache aus dem richtigen Gesichtspunkte beurteilen, und statt Bekümmernis zu schöpfen, vielmehr zu deren Beförderung möglichst mitzuwirken sich gedrungen fühlen, verbleibe ich mit Hochachtung Ew. Liebden dienstwilliger Wilhelm“.
Auf diese Weigerung hin erteilte der Fürstbischof dem Reichshofrats-Agenten Hofrat Adam Amend zu Wien unterm 9. Nov. 1804 Vollmacht, bei dem Reichshofrate in Wien gegen den Prinzen von Oranien klagend aufzutreten und resp. Beschwerde zu führen wegen der von letz- terem vorhabenden Anstellung eines protestantischen Direktors, Rektors und verschiedener protestan- tischer Professoren oder Lehrer bei dem nach erklärter Umschaffung der hiesigen katholischen Universität neu einzurichtenden Lyceum und die Rechte und Gerechtsame der katholischen Fuldaer Kirche und Kirchengemeinde zu wahren. Dem Erbprinzen machte er von seinem Entschluss unterm 21. Nov. 1804 Mitteilung. Der Vollmacht war ein Promemoria beigefügt, worin die Rechtsver- hältnisse auseinandergesetzt und der Besitzstand genau begründet wird.
1.„Seit undenklichen Jahren ist die Stadt Fulda katholisch gewesen und die katholische Religion die herrschende geblieben. Zur Aufrechterhaltung derselben berief der Fürstabt Balthasar von Dermbach 1572 die Jesuiten hierher, welche bis zu ihrer Auflösung 1773 dem Schulwesen vorstanden. Einige kleine an Sachsen und Hessen grenzende Distrikte waren zwar vom Protestan- tismus angesteckt; allein zufrieden mit dem liberum exercitium religionis dachten sie nicht daran, sich in eine Lehrstelle in der Residenz einzudrängen. Die wenigen Pfarreien, welche noch pro- testantisch sind, bestehen meist aus ritterschaftlichen Acquisitionen, die erst nach dem Westfäl. Frieden angekauft worden sind; und daraus erklärt es sich, dass sie vom Katholicismus abgewichen.
2. Die Jesuiten hatten seit 1572 das Lehrfach in Gestalt eines Gymnasiums mit den unteren lateinischen Schulen allein zu besorgen. Dazu hatte Balthasar das Gymnasium eigens fundiert, wie der Stiftungsbrief von 1573 besagt. Diesem Fonds wurden 1616 noch verschiedene beneficia simplicia beigegeben.(Schannat p. 375). Im Jahre 1658 hat Joachim v. Gravenegg noch die Logik und Physik hinzugefügt(Schannat p. 290: Reditus convenientes prorsus suam quoque in S. J. Patres
propensionem testaturus assignavit.) Die Fuldaer Universität ist erst 1734 unter Fürstabt Adolf 4*


