Aufsatz 
Die wichtigsten Bestimmungen der Unterrichts- und Prüfungsordnung der Realschulen und höheren Bürgerschulen nebst Bericht über die Veränderungen in der Organisation der Selektenschule
Entstehung
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Iſt ſomit die Löſung der zweiten Frage der Zeit zu überlaſſen, ſo bleibt uns noch die Beantwortung der erſten übrig: Kann das gegenwärtige Proviſorium einfach in ein Definiti⸗ vum übergehen, oder ſind Veränderungen dabei nöthig und welche?

Was unſerer Anſtalt vor Allem noth thut, das iſt ſobald als möglich aus dem leidigen Proviſorium, das ſich noch über die neuen Einrichtungen hinauserſtreckt ¹) und ſeit vielen Jahren wie ein ſchädlicher Mehlthau die gedeihliche Entwicklung und den friſchen Aufſchwung derſelben gehindert hat, heraus zu kommen und zu einem endlichen Definitivum zu gelangen. Wie aber kann dies am leichteſten unbeſchadet der Intereſſen unſerer Anſtalt geſchehen? Hier bieten ſich zwei Wege dar; die Selektenſchule kann ohne große und koſtſpielige Veränderungen ſich entweder die definitive Anerkennung einer höheren Bürgerſchule mit der Berechtigung zu Entlaſſungs⸗ prüfungen erwerben oder in eine Realſchule II. Ordnung umgewandelt werden.

Faſſen wir den erſten Fall ins Auge, ſo fragt es ſich, was die Unterrichts⸗ und Prüfungs⸗ ordnung von einer ſolchen höheren Bürgerſchule verlangt. Nach den darüber mitgetheilten Be⸗ ſtimmungen müſſen die höheren Bürgerſchulen der genannten Art unter andern die 5 Klaſſen von Sexta bis Secunda einer vollſtändigen Realſchule umfaſſen und im allgemeinen nach den⸗ ſelben Grundſätzen eingerichtet ſein, welche in der Inſtruktion für die Realſchulen aufgeſtellt worden ſind. Der Kurſus der erſten Klaſſe ſolcher höheren Bürgerſchulen hat daher die Dauer von zwei Jahren und das Lateiniſche gehört auch bei ihnen zu den obligatoriſchen Gegenſtänden des Lehrplans.

Was nun die gegenwärtige proviſoriſche Organiſation unſerer Schule betrifft, ſo ent⸗ ſpricht dieſelbe genau den an eine höhere Bürgerſchule der genannten Art geſtellten Anforderun⸗ gen. Nur in einem freilich ſehr wichtigen Punkte weicht ſie von denſelben ab; von dem lateini⸗ ſchen Unterricht für die Realſchüler iſt bis jetzt Abſtand genommen worden. Die Frage des lateiniſchen Unterrichts für die Realſchulen iſt bereits ſo vielfach und gründlich erörtert worden, daß es faſtHolz in den Wald tragen heißt, noch einmal darauf zurückzukommen. Nichts deſtoweniger können wir bei der Wichtigkeit des Gegenſtandes für unſere Schule nicht umhin, an dieſer Stelle uns kurz darüber auszuſprechen.

Es iſt wohl keinem Zweifel unterworfen und durch eine Jahrhunderte lange Erfahrung beſtätigt, daß der lateiniſche Unterricht, gründlich betrieben, die beſte Grundlage bildet für die Erlernung aller anderen Sprachen. Der Grund hiervon liegt einmal in der logiſchen und for⸗ malen Durchbildung dieſer Sprache, wie ſie theils in der genauen Begriffsbeſtimmung der ein⸗

¹) Dahin gehört der proviſoriſche Charakter der erſten Elementarklaſſe, deren wackerer Lehrer ſeit vier Jahren auf eine definitive Anſtellung harrt, dahin gehören die proviſoriſchen, noch immer nicht geordneten Gehaltsverhältniſſe der philologiſchen und Reallehrer an unſerer Schule.

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