I. Der Lehrplan und die innere Gliederung der Realſchule. §. 1.
Der allgemeine Lehrplan der Realſchulen, welchen die erſte Ordnung derſelben vollſtändig Lehrplan. zur Ausführung bringt, iſt folgender:
Lehrgegenſtände. Sexta. Quinta. quarta. Tertia. Secunda. Prima.
Religion 3 3 2 2 2 2 Deutſch 4 4 3 3 3 3 Lateiniſch. 8 6 6 5 4 3 Franzöſiſch— 5 5 4 4 4 Engliſch..——— 4 3 3 Geographie und Geſchichte 3 3 4 4 3 3 Naturwiſſenſchaften.. 2 2 2 2 6 6 Nathematik und Rechnen..... 5 4 6 6 5 5 Schreiben. 3 2 2——— Zeichnen 2 2 2 2 2 3 Summe der wöchentl. Stunden V 30 31 32 32 32 32
Da der Unterricht im Geſang und im Turnen ganz oder theilweiſe außer der gewöhn⸗ lichen Schulzeit ertheilt wird, ſo ſind die in dem bisherigen Umfang dafür zu verwendenden Stunden in vorſtehende Ueberſicht nicht mit aufgenommen worden.
§. 2. Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten 4
Lebensjahre.
Ddie zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; eine leſerliche und reinliche Hand⸗ ſchrift; Fertigkeit Diktirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird einige Be⸗ kanntſchaft mit den Geſchichten des alten und neuen Teſtamentes, ſowie(bei den evangeliſchen Schülern) mit Bibelſprüchen und Liederverſen erfordert.


