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In der freieren Entwicklung, welcher dieſelben bisher überlaſſen geweſen ſind, haben ſich ſowohl ihre beſonderen Bedürfniſſe, wie ihre Leiſtungsfähigkeit deutlich erkennen laſſen. Die normativen Beſtimmungen der Unterrichts⸗ und Prüfungsordnung nehmen auf beides Rückſicht, und haben, unter Zugrundelegung allgemeiner und feſter Principien, dieſem ganzen Unterrichts⸗ gebiet diejenige Freiheit der Geſtaltung gelaſſen, auf welche es nach ſeiner Geſchichte und nach ſeinem mannichfaltigen Verhältniß zum öffentlichen Leben zu fernerer gedeihlicher Entwicklung Anſpruch hat.
Die Real⸗ und die höheren Bürgerſchulen haben die Aufgabe, eine wiſſenſchaftliche Vor⸗ bildung für die höheren Berufsarten zu geben, zu denen akademiſche Fakultätsſtudien nicht erfor⸗ derlich ſind. Für ihre Einrichtungen iſt daher nicht das nächſte Bedürfniß des praktiſchen Lebens maßgebend, ſondern der Zweck, bei der dieſen Schulen anvertrauten Jugend das geiſtige Ver⸗ mögen zu derjenigen Entwicklung zu bringen, welche die nothwendige Vorausſetzung einer freien und ſelbſtändigen Erfaſſung des ſpäteren Lebensberufs bildet. Sie ſind keine Fachſchulen, ſondern haben es, wie das Gymnaſium, mit allgemeinen Bildungsmitteln und grundlegenden Kenntniſſen zu thun. Zwiſchen Gymnaſium und Realſchule findet daher kein prinzipieller Gegenſatz, ſondern ein Verhältniß gegenſeitiger Ergänzung Statt. Sie theilen ſich in die gemeinſame Aufgabe, die Grundlagen der geſammiten höheren Bildung für die Hauptrichtungen der verſchiedenen Berufs⸗ arten zu gewähren. Die Theilung iſt durch die Entwicklung der Wiſſenſchaften und der öffent⸗ lichen Lebensverhältniſſe nothwendig geworden, und die Realſchulen haben dabei allmählich eine coordinirte Stellung zu den Gymnaſien eingenommen. 1
Während den Gymnaſien zur Erreichung des Zwecks überwiegend das Studium der Sprachen, und vorzugsweiſe der beiden klaſſiſchen Sprachen des Alterthums, und demnächſt die Mathematik dient, legen die Realſchulen nach ihrer mehr der Gegenwart zugewandten Richtung ein größeres Gewicht auf eine wiſſenſchaftliche Erkenntniß der objectiven und realen Erſcheinungs⸗ welt und auf die Beſchäftigung mit der Mutterſprache, ſowie mit den Sprachen der beiden wichtigſten neueren europäiſchen Kulturvölker. Weil aber das Gegenwärtige nur aus ſeiner vor⸗ angehenden Entwicklung, deren Reſultat es iſt, begriffen werden kann, ſo wird der Unterricht der Realſchule das hiſtoriſche Element überall zu berückſichtigen haben; und weil Kenntniſſe und geiſtige Bildung nur auf der Grundlage religiöſer und nationaler Lebensbeſtimmtheit zu voller Wirkſamkeit gelangen können, ſo wird religiöſe und volksthümliche Unterweiſung und Bildung den Charakter auch der Real⸗ und der höheren Bürgerſchulen weſentlich mit⸗ zubeſtimmen haben. Sie ſind ebenſo wie die Gymnaſien vor allem deutſche und chriſt⸗ liche Schulen.
Nur in dem Maße, in welchem die Aufgabe der allgemeinen und der ethiſchen Bildung von der Real⸗ und höheren Bürgerſchule erkannt und gelöſ't wird, kann ſie die irrige Vorſtellung,


