Aufsatz 
Die wichtigsten Bestimmungen der Unterrichts- und Prüfungsordnung der Realschulen und höheren Bürgerschulen nebst Bericht über die Veränderungen in der Organisation der Selektenschule
Entstehung
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Zum erſten Male tritt die Selektenſchule in dem diesjährigen Prüfungsprogramme in bedeutend erweiterter Geſtalt und als höhere Bürgerſchule mit der Berechtigung zu Abgangs⸗ prüfungen in die Oeffentlichkeit. Es dürfte daher die Veranlaſſung nahe liegen und gleichzeitig den Wünſchen der geehrten Eltern und Angehörigen unſerer Schüler entſprechen, wenn wir die diesjährige Einladungsſchrift ausſchließlich den unmittelbaren Zwecken der Schule widmen und einmal das Wichtigſte über den Organismus der preußiſchen Reallehranſtalten, dem unſere Schule jetzt als Glied eingefügt iſt, ihre Aufgabe und Beſtimmung, ihre Lehrziele und ihre Abgangsprüfung, ſowie ihre Berechtigungen mittheilen und dann über die Veränderungen, welche während des verfloſſenen Schuljahrs in der Organiſation unſerer Anſtalt ſtattgefunden, ihre gegen⸗ wärtige Einrichtung und ihr Lehrziel ausführlicher berichten. Wir hoffen auf dieſe Weiſe die aufmerkſamen Leſer in den Stand zu ſetzen, ſich ein klares und deutliches Bild von unſerer Schule und ihrer Stellung in dem Geſammtorganismus des preußiſchen Realſchulweſens entwerfen

zu können.

Die wichtigſten Beſtimmungen aus der Unterrichts⸗ und Prüfungsordnung der Realſchulen und der höheren Bürgerſchulen vom 6. October 1859.

Unter den höheren Lehranſtalten, deren Ziel allgemeine geiſtige Ausbildung iſt, haben ſich die Gymnaſien eine im Weſentlichen übereinſtimmende und durch die Probe langer Zeit bewährte feſte Einrichtung erhalten. Neben ihnen haben die Real⸗ und höheren Bürgerſchulen in neuerer Zeit eine Bedeutung für das öffentliche Leben und die nationale Bildung erlangt, welche die Unterrichtsverwaltung veranlaſſen mußte, nunmehr auf entſprechende beſtimmte Anordnungen für dieſe Anſtalten Bedacht zu nehmen. Nachdem darüber die Gutachten der Provinzialbehörden erfordert und die weiter nöthigen Verhandlungen gepflogen ſind, iſt unter dem heutigen Datum

die Unterrichts⸗ und Prüfungsordnung der Real⸗ und der höheren Bürgerſchulen erlaſſen worden. 1*