Aufsatz 
Schiller als nationaler Dichter. Gedächtnisrede auf den hundertjährigen Geburtstag Friedrich Schillers, gehalten am 10. November 1859
Entstehung
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X Provinz Sachsen pro 1859 bestimmten 1100 Thlr. den Herren etc. Holtze, Silber, Opitz, Holstein, Weise, Claudius, Künstler und Weidenbach Gratificationen.

Magdeburg, den 28. November. Es wird uns ein Exemplar der Instruction für den geschichtlichen und geographischen Unterricht an den Gymnasien und Realschulen der Provinz Westphalen zur Kenntnissnahme und Beachtung zugefertigt.

Naumburg, den 10. December. Es wird dem Lehrercollegium mitgetheilt, dass Domcapitul und Magistrat einen dritten Niedner'schen Freitisch gegründet haben. Bei den Vorschlägen soll darauf Bedacht genommen werden, ob die Tische in Geld oder in natura zu gewähren sind, und es sind jedesmal solche Schüler mit zu benennen, denen das Beneficium in natura zuertheilt werden kann.

Naumburg, den 11. Januar 1860. M. Johann Daniel Schulze, zu Naumburg geboren den 22. Juli 1777, späterhin Rector der Gymnasien in Luckau und Duisburg, sowie der Königl. Sächsischen Fürstenschule in Meissen, sodann Oberpfarrer in Ge- ringswalde, gestorben als Emeritus zu Dresden am 7. Februar 1856, hat in seinem Testamente§ 5 folgendes bestimmt:

„Dem Domgymnasium zu Naumburg a. d. S. setze ich fünfhundert Thaler, drei Monat nach meinem Ableben zahlbar, aus, und bestimme dabei folgen- des: Ich ersuche das Domcapitul daselbst, in Gemeinschaft mit dem Stadt- rathe sich der Verwaltung dieser Stiftung zu unterziehen, das Capital— sicher hypothekarisch unterzubringen und drei Viertel der Zinsen zu einem akademischen Stipendium zu verwenden, welches an einen armen, durch Fleiss und Sittlichkeit ausgezeichneten Abiturienten des Domgymnasi nach dem Gulachten des Directors und der Oberlehrer auf je zuoei Jahre vergeben werden soll. Ein Viertel der jährlichen Zinsen soll dasjenige Mitglied des Domcapituls oder des Stadtraths zu Naumburg erhalten, welches vorzugs- weise mit der Verwaltung dieser Stiftung betraut ist. Sind keine Schulzen und auch keine Lipsii als Nachkommen meines Schwagers(Descendenten des Predigers M. Lipsius in Giessmannsdorf bei L.uckau) vorhanden, so rücken andere gunbelähigte Subjecte an ihre Stelle zur Perception der Jahreszinsen.“

Nach einer zwischen dem Magistrat und dem Domcapitul geschehenen Ueberein- kunft ist festgesetzt:

„Das Stiftungs-Capital wird von dem Magistrat bei der städtischen Milde- Stiftungs-Kasse nach dem für dieselbe bestehenden Reglement verwaltet und(wegen des Minderwerthes der an Zahlungs Statt gewährten Schuld- scheine) in seinem Zinsenertrage zunächst so lange aufgespart, bis ein Sti- pendium von 20 Thalern jährlich verabreicht werden kann.

Das zu einer Verwaltungs-Remuneration ausgesetzte Viertel der jähr- lichen Zinsen wird, da die beiden Verwaltungs-Behörden darauf verzichten, nicht hierzu verwendet, sondern bei derselben Kasse zu einem besondern Assecuranz- und Zuschusslonds für diese Stiftung angesammelt.

Die Verleihung geschieht in der Weise, dass das Lehrercollegium jedesmal drei Schüler in Vorschlag zu bringen hat, unter welchen dann die

ahl von den beiden Collaturbehörden alternirend getroffen wird.“

Da nun für nächste Ostern dieses Stipendium zum ersten Male gezahlt werden kann, so wird der Director von dem hochwürdigen Domcapitul aufgefordert mit dem Lehrercollegium drei Candidaten in Vorschlag zu bringen, damit die erste Verleihung