Aufsatz 
Schiller als nationaler Dichter. Gedächtnisrede auf den hundertjährigen Geburtstag Friedrich Schillers, gehalten am 10. November 1859
Entstehung
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6) Segta: Für den Religionsunterricht wie in Quarta.— Deutsches L Hopf und Paulsiek.— Siberti, lat. Gramm.; Schönborn, lat. EIDaatsſhen eebeh non Leitfaden der Geographie.— Böhme, Uebungsbuch im Rechnen.

In der 1. Realklasse: Gnüge, die Geseize der franz. Sprache; l'écho de Paris herausgegeben von Fliessbach.— Lamb, tales from Shakspeare; Albrecht, praktische englische Sprachschule; Selig, Umgangssprache der Engländer.— Welter, Lehrbuch der Weltgeschichte; Koppe, Lehrbuch der Physik.— Böhme, Rechenbuch für Stadt- schulen. Th. 2.

In der 2. Realklasse: Orelli, kleine franz. Grammatik; Leloup, franz. Lesebuch.

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Verordnungen und Bekanntmachungen der vorge-

setzten hohen Behörden.

Berlin, den 17. Juni, Magdeburg, den 27. Juni. Bekanntmachung, die Anmeldung von Civil-Eleven für den im October beginnenden Cursus der Königl. Central-Turn- Anstalt in Berlin betreffend.„Vorzugsweise zur Aufnahme geeignet sind junge Schul- männer, welchen später der Unterricht in der Gymnastik an Gymnasien, Real- und Bürgerschulen, sowie an Schullehrer-Seminarien übertragen werden kann; oder solche bereits fungirende Turnlehrer, welche sich weiter vervollkommnen und mit dem Be- trieb einer pädagogisch-rationellen Gymnastik näher bekannt machen wollen. Sofern für einzelne Eleven die Nothwendigkeit und Angemessenheit einer ihnen den Aufenthalt in Berlin erleichternden Unterstützung nachgewiesen wird, kann ihnen eine solche be- willigt werden.“

Magdeburg, den 24. September. Das Interesse des Unterrichts und der Disciplin verlangt, dass kein Schüler eines Gymnasiums anders, als auf Grund einer schrift- lichen und mündlichen Prüfung anderswo aufgenommen und einer andern Klasse als derjenigen überwiesen werde, für welche er nach dieser Prüfung geeignet befunden worden. Das Zeugniss des bisher von ihm besuchten Gymnasiums muss bei dieser Prüfung zum Ausgangspunkt dienen, aber auf die Frage, für welche Klasse er ge- eignet sei, ohne Einfluss bleiben. Je älter ein solcher Schüler ist, und je weniger er von Seiten seines sittlichen Betragens, seines Fleisses und seiner Fortschritte durch das Abgangszeugniss des bisher besuchten Gymnasiums empfohlen wird, um so weniger darf ihm der Uebergang in ein anderes Gymnasium durch seine Aufnahme in dieselbe Klasse, welcher er bisher angehört hat, erleichtert werden, falls er nicht seine volle Befähigung für dieselbe in der Receptions-Prüfung dargethan hat. Mit nachsichtsloser Strenge müssen vor allen diejenigen Schüler vor der Aufnahme geprüft werden, welche von einem andern Gymnasium entfernt worden, oder unter leichtfertigen Vorwänden dasselbe verlassen häben, während bei denjenigen, die ohne nachweisbares eigenes Ver- schulden, z. B. in Folge der Veränderung des Wohnorts ihrer Angehörigen eine andere Lehranstalt haben verlassen müssen, eine soweit gehende Milde der Beurtheilung, als mit dem Bildungsstande der Klasse, in welche sie aufgenommen zu werden wün⸗ schen, verträglich ist, gerechtfertigt und empfehlenswerth erscheint.

Naumburg, den 5. October. Unter Anderem eröffnet das hochw. Domcapitul dem Director, dass zur besseren Aufstellung des physikalischen Apparats neben dem Sexta- Auditorium ein besonderes Zimmer eingerichtet werden solle.(Es ist dieser Beschluss auch sogleich zur Ausführung gekommen und dadurch einem wirklich recht fühlbaren Mangel abgeholfen worden.)

Magdeburg, den 16. October. Das Königl. Provinzial-Schulcollegium bewilligt von den aus Staatsfonds zur Unterstützung bedürftiger und würdiger Gymnasiallehrer der

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