Aufsatz 
Nachricht über den Verlauf der 50jährigen Jubiläumsfeier der Realschule zu Michelstadt am 30. und 31. März und am 1. April 1884
Entstehung
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Hierauf hielt der Großherzogliche Bürgermeiſter von Michelſtadt, Herr Kredel, folgende Rede: Hohe und Kochgeehrte Anweſende!

Zu der heutigen Jubiläums⸗Feier der Realſchule vereinigen ſich wie vor 50 Jahren zur Feier der Einweihung und Eröffnung derſelben und auch heute unter freundlicher Beteiligung erlauchter Glieder der hochgräflich Erbach'ſchen Familien, Vertreter unſrer hohen Regierung mit den Vertretern der Schule und Gemeinde, Schüler und Eltern, Freunde und Gönner der Schule, um ſich gemeinſchaftlich zu freuen über die Errichtung, heute aber insbeſondere über den Veſtand, die ſtattliche Entwicklung und die ſegensreiche Wirkſamkeit dieſer Anſtalt.

Von berufener Seite wurde unter erhebenden Worten dem heutigen Feſte die religiöſe Weihe gegeben; von hoher und competenter Seite wurde Ihnen in klarer und ſchöner Weiſe die Bedeutung der Schule und des heutigen Feſtes geſchildert und gezeigt, welch großes Intereſſe unſre hohe Regierung der Schule zuwendet.

Geſtatten Sie mir nun, mit kurzen, einfachen Worten auf die Entſtehung und Entwicklung der hieſigen Realſchule zurückzublicken und meinen Gedanken und Gefühlen Ausdruck zu geben, wie ich ſie vom Standpunkt der Gemeinde aus hierbei empfinde.

Ich greife zurück auf das im Jahre 1823 unter der Protektion des hochſeligen Grafen Albert zu Erbach⸗Fürſtenau von hieſigen Eltern dahier gegründete Progymnaſium. Dieſes Privat⸗Inſtitut hatte ein Jahrzehnt lang beſtanden und war ſeiner Aufgabe, eine Vorbereitungsſchule für höhere wiſſenſchaftliche Studien zu ſein, nicht unrühmlich nachgekommen, als das Bedürfnis nach einer größeren, praktiſcheren Schulbildung des Bürgerſtandes, und insbeſondere des produktiven Teils deſſelben, ſich hier wie ander⸗ wärts immer mächtiger fühlbar machte. Die große Lücke zwiſchen der Bildung, welche die damalige Volksſchule zu geben vermochte, und derjenigen, wie ſie auf Gymnaſien und Hochſchulen erreicht werden konnte, verlangte nach einem Ausgleich. Dieſe Lücke war mit die Urſache der häufig ſchroffen Scheide⸗ wand zwiſchen dem Stande der ſogenannten Honoratioren und dem Bürgerſtande. Ein Ausgleich konnte, ſoweit überhaupt möglich, nur gefunden werden, wenn man dem Bürgerſtande die Möglichkeit gab, ſich eine beſſere Schulbildung anzueignen. So wünſchenswert auch hiernach eine größere, allgemeine und ideelle Bildung für denſelben war, ſo war es doch vor allem das Bedürfnis nach größeren, realen Kennt⸗ niſſen, welche als feſte und breite Grundlage für eine tüchtige Geſchäftsbildung in allen bürgerlichen Berufsarbeiten dienen konnten, welches in den Vordergrund trat. In dem Erkennen dieſes Bedürfniſſes und in dem guten Willen, demſelben zu entſprechen, begegneten ſich unſre höchſte Staats⸗ und Schulbehörde und der hieſige Gemeinde⸗Vorſtand, als der letztere im Herbſte 1833 wegen Errichtung einer Realſchule zu Michelſtadt vorſtellig wurde.

Als Antwort wurde ihm ein Schreiben des Großherzoglichen Oberſchulrats an den Großherzog⸗ lichen und Gräfllichen Landrat zu Erbach vom November 1833 eröffnet, worin es wörtlich heißt:„Der Gemeinderat in Michelſtadt hat ſich bereit erklärt, die Mittel zur Errichtung einer Realſchule daſelbſt herzugeben und hat vorgeſtellt, daß die Errichtung einer ſolchen ein fühlbares Bedürfnis ſei. Wir er⸗ greifen mit Freuden dieſe Gelegenheit, um dafür zu wirken, daß eine ſo nützliche, durch die Bedürfniſſe der Zeit geheiſchte Anſtalt ins Leben gerufen werde und fordern Sie auf, den Gemeinderat protokollariſch über ſeine Bereitwilligkeit zu vernehmen. Dieſe Vernehmung fand im Dezember 1833 im Beiſein des Regierungsbeamten ſtatt. In dieſer Sitzung wurde dem Gemeinderat der erſte Voranſchlag der Realſchule vorgelegt und einſtimmig genehmigt. Dieſer Voranſchlag belief ſich auf 1230 Gulden.

Es waren in Ausgabe vorgeſehen: Gehalt des erſten Lehrers und Direktors 550 Gulden, Gehalt des zweiten Lehrers 350 Gulden. Für zwei Hülfslehrer zuſammen 225 Gulden. Der Reſt für Heizung und Bedienung u. ſ. w. Gedeckt ſollten dieſe Ausgaben werden: durch Schulgeld, veran⸗ ſchlagt zu 750 Gulden,(30 Schüler à 25 Gulden), durch einen Beitrag Sr. Erl. des Grafen zu Er⸗ bach⸗Fürſtenau von 50 Gulden, durch einen Beitrag Sr. Erl. des Grafen zu Erbach⸗Schönberg von 50 Gulden. Der Reſt oder das Deſicit, wie ſich das Protokoll ausdrückt, wurde auf die Stadtkaſſe über⸗ nommen. Nachdem nun nach einigen Verhandlungen über den Gehalt des Direktors dieſer auf 650 Gulden erhöht und feſtgeſtellt worden war, wurde im März 1834 die Errichtung einer Realſchule zu Michelſtadt von Großherzoglichem Staatsminiſterium genehmigt, unter der dem hieſigen Stadtvor⸗ ſtande gemachten und von demſelben eingegangenen Bedingung, daß die Stadt für alle Ausgaben auch