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hinſichtlich des Lokals zu haften übernimmt. Das diesbezügliche vom Großherzoglichen Oberſchulrat an den Landrat gerichtete Reſcript ſchließt mit den Worten:„Zugleich erſuchen wir Sie auf höchſten Auf⸗ trag, dem Stadtvorſtand zu Michelſtadt das Wohlgefallen des höchſten Miniſteriums über die Bereit⸗ willigkeit zu erkennen zu geben, womit er das Emporkommen dieſer gemeinnützigen Anſtalt gefördert hat.“ Ich konſtatiere dies als Beweis dafür, wie ſehr der Antrag der Gemeinde den Intentionen der Regierung entſprochen hatte.
Im Oktober 1834 wurde die Realſchule durch eine kirchliche Feier eingeweiht und von Herrn Oberſtudienrat Dr. Schmitthenner durch eine von deutſcher Vaterlandsliebe getragenen ebenſo geiſtreichen, wie glänzenden Rede eröffnet. Unter dem lebensfriſchen Eindrucke nationaler Begeiſterung, welchen dieſe Rede der jungen Anſtalt hinterließ und hoffentlich auch für immer vererbte, begann dieſelbe ihre Thätig⸗ keit in einem von Sr. Erl. dem Grafen zu Erbach⸗Fürſtenau zur Verfügung geſtellten Lokale als ein⸗ klaſſige Schule. Dieſe wurde im zweiten Jahre geteilt; im Jahre 1836 wurde eine dritte Klaſſe einge⸗ reiht, ein dritter ordentlicher Lehrer angeſtellt, und das Schulgeld auf circa die Hälfte herabgeſetzt. Die hierdurch entſtandenen Mehrausgaben und Mindereinnahmen wurden zum größten Teile gedeckt durch die in dieſem Jahre bewilligten und gezahlten Beiträge: 1. einen Beitrage Sr. Erlaucht des Grafen zu Erbach⸗Fürſtenau im Betrag von 175 Gulden und 2. einen Beitrag des Staates im Betrag von 600 Gulden. Die Bewilligung eines Staatsbeitrags war von beſonderer Wichtigkeit für die Schule, wie für die Gemeinde; für die Schule, weil hierdurch ihre Bedeutung und zwar ihre mehr als lokale Bedeutung von Staatswegen anerkannt, ihr Credit hierdurch erhöht und ihr Beſtand gefeſtigt wurde; für die Gemeinde, weil aus dieſem hier beginnenden Beitragsverhältniſſe ſich nach und nach das jetzige herausgebildet hat.
Im Jahre 1843 wurde die Schule vierklaſſig und verblieb als ſolche bis Ende der 60er Jahre, wo dann die Notwendigkeit der Erlangung der Berechtigung für den einjährig⸗freiwilligen Dienſt für die abgehenden Schüler dazu drängte, den desfallſigen Erforderniſſen entſprechend, die Schule zu er⸗ weitern und eine 5. und 6. Klaſſe zu bilden. Die hierdurch bedingte Vermehrung der Lehrkräfte und die im Anfang der 70er Jahre ſtattgehabte Aufbeſſerung der Lehrergehalte verurſachten eine beträchtliche Erhöhung der Bedürfniſſe der Schule. In Folge deſſen wurde von unſrer hohen Regierung nach ge⸗ troffener Vereinbarung mit den Ständen im Jahre 1874 eine Neu⸗Regulierung des Beitrag⸗Verhältniſſes zwiſchen Staat und Gemeinde an den Realſchulen angeordnet, und bezüglich der Realſchule Michelſtadt beſtimmt, daß die Gemeinde nur einen beſtimmten Beitrag zahle und der Staat die Koſten zu decken übernehme. Sodann wurde das Rechnungsweſen der Realſchule inſofern anders geregelt, als die bis dahin einen Beſtandteil der Gemeinderechnung bildende Realſchulrechnung von da ab für ſich allein ge⸗ führt und die erforderlichen Dekreturen von der Realſchul⸗Direktion allein ausgeſtellt wurden. Dieſe hier eingetretene Regulierung des Beitrag⸗Verhältniſſes und des Rechnungsweſens wurde von mir mit Freuden begrüßt und von dem Gemeinderat gern und einſtimmig acceptiert, da hierdurch die nicht immer angenehm geweſenen Verhandlungen über Gehaltsverhältniſſe und Realſchulbedürfniſſe für die Ge⸗ meinderatsſitzungen beſeitigt wurden. Die eingetretene Vermehrung der Klaſſen und der Schülerzahl machte ſich übrigens noch in einer andren Weiſe fühlbar, die weniger freudig begrüßt wurde.
Das bis dahin von Sr. Erl. dem Grafen zu Erbach⸗Fürſtenau der Realſchule unentgeltlich zur Benutzung überlaſſene Lokal wurde für unzureichend erkannt. Die deßhalb von der Realſchule geführten Beanſtandungen führten dahin, daß die Gemeinde ein neues Schullokal erbauen mußte, welches, wie Ihnen bekannt, im Herbſte 1878 eingeweiht und der Realſchule, inſoweit für ſie erforderlich, zum Gebrauch übergeben wurde.
Heute nun bei der Feier des 50jährigen Beſtehens haben wir das Vergnügen, die als eine ein⸗ klaſſige, beſcheidene Gemeindeanſtalt ins Leben getretene Realſchule begrüßen zu können als eine ſechs⸗ klaſſige, wohl eingerichtete, auf ſtaatlicher Grundlage ruhende Lehranſtalt, untergebracht in einem ſchönen großen Lokale, welches Raum, Luft und Licht hinreichend zu ihrer weiteren Entwicklung bietet. Während dieſer verſchiedenen Entwickelungsperioden hatte die Realſchule mit vielfachen Schwierigkeiten zu kämpfen; mancherlei Hinderniſſe ſtellten ſich auch dem geſunden Keim zur Entwickelung entgegen; doch vermöge ihrer eigenen Lebenskraft, welche ihre beſten, ihre Herzwurzeln in der Notwendigkeit und Nützlichkeit ihres Beſtandes hat, konnte ſie dieſe Schwierigkeiten uͤberwinden, aber doch nur mit Hülfe unſrer hohen Staats⸗ regierung, welche ihre väterliche Fürſorge dieſer Anſtalt, wie der Schule überhaupt, ſtets zugewendet hat.


