der Prima und durch die Abiturienten-Prüfung auf genannter Anstalt erworben werden.
Mit dem erfolgreichen einfährigen Besuch der Prima werden die folgenden Berechtigungen erworben: 1) Eintritt in das Marine-Kadettenkorps, wenn das 17. Lebensjahr noch nicht überschritten ist; 2) Aufnahme in die Königl. rheinisch- westfälische polytechnische Schule zu Aachen; 3) Zulassung zur Partie der Ver- waltung der indirekten Steuern und 4) als Civil-Aspirant für den Militär- Marine- Intendanturdienst.
Durch das Bestehen der Abiturienten-Prüfung auf einem Realgymnasium wird die Zulassung zu allen Stellen im Bau-, Berg-, Forst-, Steuer-, Posi⸗-, Telegraphen- und Militärfach, sowie zum Studium der Mathematik, Naturwissenschaften und der neueren Sprachen auf der Universität erworben. In allen diesen Zweigen des Staats- dienstes sind die Abiturienten des Realgymnasiums mit denen des Gymnasiums gleich-
berechtigt. ,„ 4, 8C Hostfaches 6— Bezüglich des Postfaches sei noch bemerkt, dass nach dem Reglement vom
2, eee,. 1. Oktober 1882 als Posleleven auch solche Bewerber angenommen werden können,
welche die Abgangspräfung bei einem ealprogymnasium bestanden haben.
Wenn hieraus auch deutlich hervorgeht, dass die Reallehranstalten bezüglich der Berechtigungen mit den Gymnasien beinahe gleichgestellt sind, und es für Sihre Schüler höchst wesentlich ist, ein so weites Gebiet für die Wahl ihres Berufes geöffnet zu sehen, So darf doch nicht übersehen werden, dass die Reallehranstalten aus dem Bedürfnis hervorgegangen sind, dem Gewerbe- und Handelsstand junge Leute mit geeigneler Vorbereitung zuzuführen und dass ihr Lehrplan für dieses Ziel als der geeignetste unter den Lehrplänen der vielen Arten von Schulen angesehen werden muss.
Das Kuratorium übermittelte den Beschluss des Königlichen Ministeriums am 19. Dezember v. J. an den hiesigen Stadtrat, welcher in Erwägung der obwaltenden Verhältnisse beschloss, von der Umwandlung des Realprogymnasiums in eine latein-— lose höhere Bürgerschule abzusehen. Diesem Beschluss trat der Bürger-Ausschuss unter dem 24. Januar d. J. bei, und somit wäre die Angelegenheit als abgethan anzusehen.
Das Schulgeld beträgt für ein Quartal in VI 10 Mk., in V 13 Mk., in IV 13 Mk., in III 16 Mk. und in II 19 Mk.; als Eintrittsgeld werden 3 Mk. erhoben.
IV. Statistische Mitteilungen. 1) Frequenztabelle für das Schuljahr 1888/89.
0II. UII. OIII. UIII. IV. Vv. VI. Summa. 1. Bestand am 1. Februar 1888......„„ 7 15 15 33 40 41 31 182 2. Abgang bis zum Schluss des Schuljahres 1887)/8... 78 3 4 9 6— 37 Za. Zugang durch Versetzung zu Ostern.„„ 5 10 23 21 24 21— 104 3 b. Zugang durch Aufnahme zu Ostern........— 1— 1 8 4 30 44 4. Frequenz im Sommersemester....... 5 14 25 29 42 35 41 191 5. Zugang im Sommersemester..........— V— V— 1 1 1— 3 6. Abgang im Sommersemester.. 3 2 11 1 1 9 Ta. Zugang durch Versetzung zu Michaelis 4————— 1 7b. Zugang durch Aufnahme zu Michaelis.—-—— 1˙—— 1 2 8. Frequenz am Anfang des Wintersemesters...... 6 10 23 30 42 35 41 187 9. Zugang im Wintersemester———— 1 2 1 4 10. Abgang im Wintersemester..........—= V—— 1 1 2 4 11. Frequenz am 1. Februar 1889.......... 6 10 23 30 42 36 40 187 12. Durchschrittsalter... fis I 1s J. 15 J.14 112 J.12 J. 10 T
3 M. 11M 9 M. 7 M. 1 M. 8 M.
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