Aufsatz 
Spezieller Lehrplan für den Religionsunterricht des Realprogymnasiums
Entstehung
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werden einzelne Abschnitte aus dem Ev. Matth. b) Kirchengeschichte: I. u. II. Teil, vom Jahre 33 1517.(Noack Hülfsbuch§ 46 bis§ 80).

2. Jahr: a) Bibel: Gelesen und erklärt wird ausser andern ausgewählten Abschnitten aus den Ntl. Briefen besonders der Brief Pauli an die Römer; neu memoriert werden einzelne Abschnitte aus dem Brief an die Römer; daneben findet Repetition der Glaubens- lehre,(Noack Hülfsbuch§ 96 bis§ 127), der Kirchenlieder, Psalmen und Sprüche statt. b) Kirchengeschichte: III. Teil vom Jahre 1517 bis zur neuen Zeit.(Noack Hülfsbuch § 81 bis§ 95.)

Die Lehrmittel sind dieselben wie in Tertia.

In der wõchentlichen Schlussandacht werden die Perikopen gelesen, erklärt und einer kurzen Ansprache an die Schüler zu grunde gelegt. Hierdurch wird zugleich auf den Fortgang des christlichen Kirchenjahres stets hingewiesen.

Das für den Religionsunterricht den Abiturienten der Prima eines Realgymnasiums gesteckte Ziel:eine genügende Kenntnis von dem Inhalte und Zusammenhange der hei⸗ heiligen Schrift, von den Grundlehren der kirchlichen Konfession, welcher der Schüler angehört, nnd von den Hauptepochen der Kirchengeschichte(Ordnung der Entlassungs- prüfung an den Realgymnasien vom 27. Mai 1882) wird soweit dieses Ziel des neun- jährigen Kursus auf die ersten sieben Schuljahre entfällt bei strenger Einhaltung und genauer Erfüllung des hier gegebenen und von der vorgesetzten Behörde genehmigten Lehrplans erreicht.[Verfügung Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 28. Jan. 1887 J. Nro. S. 6].