II. 2 Stunden wöchentl.
VI. V. u. IV.
je 2 Stndn.
wöchentl.
11
a. Freihandzeichnen. Ausgeführtere Zeichnungen mit ein oder zwei Kreiden und dem Eſtompe von Ornamenten, gewerblichen Gegenſtänden, Landſchaften und Figuren, zum. Teil auf farbigem Grunde. Feder⸗ und Farbenzeichnungen nach Vorlagen farbiger Orna⸗ mente. Geübtere Schüler verſuchen ſich in den Anfängen des Lavierens und Aquarellierens und im Zeichnen nach Gipſen.
b. Deſcriptive Geometrie. Neben der Theorie wird die practiſche Darſtellung (Grundriß und Aufriß) gelehrt und werden die Projectionen des Quadrates, des Kreiſes, des Würfels und eine Reihe einfacher Polyeder gezeichnet; ſodann die Darſtellung von Körpern mit gekrümmter Oberfläche, wie Kugel, Cylinder, Kegel und Hyperpoloid ver⸗ mittels der Projection der Erzeugungslinie.
NB. Es iſt die Einrichtung getroffen, daß diejengen Schüler, welche ſich im Zeichnen beſonders üben wollen, hierzu in den facultativen Zeichenſtunden— Sonnabendnachmittag von 2—4 Uhr— Gelegenheit finden. In dieſen Stunden müſſen auch die Confirmanden, welche wegen des Confirmandenunterrichts das obligatoriſche Zeichnen morgens von 10—412 Uhr nicht beſuchen können, an dem Zeichenunterricht teilnehmen.
11. Schönſchreiben.
Mit Benutzung der nach einer zweckmäßigen Stufenfolge geordneten Schreibhefte von Beumer, abwechſelnd mit Taktſchreiben, iſt eine deutſche und lateiniſche Schönſchriſt, bei guter Körper⸗ und Federhaltung zu erſtreben.
In der V. kann auch zuweilen eine Schreibſtunde zum Einſchreiben eines Aufſatzes benutzt werden. Diejenigen Schüler der IV. welche Befriedigendes leiſten, dürfen in einer Stunde wöchentlich Zierſchriften und dgl. anfertigen.
12. Singen.
Die Schüler ſind im Geſangunterricht in 2 Abteilungen geteilt. Die zweite Abteilung umfaßt die Schüler der VI und die jüngeren Schüler der V. Es werden Choral⸗ melodien und zweiſtimmige Lieder geübt. Daneben: Kenntnis der Violinnoten. Uebung des Dreiklangs, des Accords und der Tonleiter in verſchiedenen Tonarten; leichte Intervall⸗ und Treffübungen. Wöchentlich eine Stunde.
Die erſte Abteilung umfaßt die zum Geſangunterricht befähigten Schüler der an⸗ deren Claſſen und bildet einen gemiſchten Chor. Geübt werden vierſtimmige Choräle und
Lieder.
Bei der Auswahl der Geſangſtücke werden vorzugsweiſe ſolche berückſichtigt, die bei den feierlichen Schulactus zur Aufführung beſonders geeignet ſind. Bei der Einübung wird zugleich auf Erweiterung des theoretiſchen Lehrſtoffs ſtets Rückſicht genommen.
Wöchentlich haben die beiden oberen und unteren Stimmen je eine Uebungsſtunde und in einer Stunde übt der ganze Chor.
13. Turnen.
Im Turnen bilden ſämtliche Schüler drei Abteilungen. Es wechſeln Frei⸗ und Ordnungsübungen mit Gerät⸗ und Gerüſtübungen ab; in der unteren Abteilung herrſchen erſtere, in den beiden anderen Abteilungen herrſchen letztere vor. Zur Abwechſelung und Belebung des Unterrichts zuweilen Reigen und Exercieren.
Jede Abteilunng hat wöchentlich 2 Stunden Turnen. 2*½


