24 Oeffentliche Prüfung der höheren Bürgerſchule.
Dienſtag, den 23. März, vormittags 9 Uhr. Eröffnung der Prüfung.
Choral: Harre meine Seele. Gebet. Tertia: Religion bis 9 ½ Uhr Herr Wolff. Engliſch bis 10 Uhr„ Dute. Quinta: Franzöſiſch bis 10 ½ Uhr„ Hölzerkopf. Deutſch bis 11 Uhr„ Haaſe. Secunda: Kaufm. Rechnen bis 11 ½ Uhr, Hempfing. Franzöſiſch bis 12 Uhr„ Hölzerkopf.
Nachmittags 2 Uhr.
Sexta: Geſchichte bis 2 ½ Uhr Herr Leimbach. Geographie bis 3 Uhr„ Haaſe.
Quarta: Geometrie bis 3 ½ Uhr„ Böhmel. Lateiniſch bis 4 Uhr„ Schäfer.
Vortrag einiger deutſcher, franzöſiſcher, engliſcher und lateiniſcher Gedichte beim Lehrgegenſtände.
Schlußwort der Prüfung und Entlaſſung der Abiturienten von dem Rector.
Choral:„Die Himmel erzählen die Ehre Gottes“; Volkslieder.
Bekanntmachung der Verſetzung.
Während der Prüfung ſind die ſchriftlichen Arbeiten und zur Einſicht ausgelegt..
Wechſel der
Zeichnungen der Schüler
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerſtag, den 8. April. Anmeldungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugnis ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsſtunden von 10—12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 7. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerſchule ſtatt
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klaſſe erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; Kenntnis der Redetheile; eine leſerliche und reine Hand⸗ ſchrift; Fertigkeit Dictirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Jahlen. In der Religion wird Bekanntſchaft mit den Geſchichten des alten und neuen Teſtaments, ſowie(bei den evangeliſchen Schülern) mit Bibelſprüchen und Liederverſen gefordert.
Schüler, welche in die Ouinta aufgenommen zu werden wünſchen, müſſen ſchon Kenntniſſe im Lateiniſchen beſitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabſichtigen, daß ihre Söhne erſt ſpäter als mit dem zehnten Lebensjahre in die hieſige Realſchule und zwar in eine höhere als die letzte Claſſe eintreten ſollen, ſo müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß ihre Söhne ſich einige Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſchon vor dem Eintritt in die Anſtalt aneignen.
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerſchule näher kennen lernen wollen, werden von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.
Der Rector der höheren Bürgerſchule: Dr. Hempfing.


