Aufsatz 
Bericht über die Jubelfeier zum 25jährigen Bestehen des Realprogymnasiums zu Marburg a.d. Lahn
Entstehung
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wenn die Königl. Preußiſche Regierung allen Schülern der damaligen Realklaſſe den Berechtigungsſchein zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt in den erſten Jahren der Annexion verlieh. Gegen die ohne Wiſſen und Willen der ſtädtiſchen Behörden geſchehene Aufhebung der ſelbſtändigen Realſchule wurde nun von dieſen energiſch proteſtiert und die fernere Zahlung des jähr⸗ lichen Beitrags verweigert. Auf eine ſolche Beſchwerde des Stadtrats wurde vom Miniſterium im Dezember 1861 reſcribiert:Es ſei die neue Organiſation das Ergebnis reiflicher und die Ortsverhältuiſſe berück⸗ ſichtigender Erwägung, mit welchem auch der Schul⸗ vorſtand einverſtanden geweſen ſei. Indeſſen blieben die Bemühungen der Gemeinde⸗Behörden in der Folge nicht ohne Wirkung und wurden unterſtützt durch die auch bei der neuen Organiſation wiederum eingetretene Verminderung⸗ der Schülerzahl und des gärzlichen Verſchwindens der auswärtigen Schüler. Es war nämlich die Frequenz der Realklaſſe in mehreren Jahren auf die Hälfte heruntergegangen. Unter dieſen Um⸗ ſtänden konnte denn auch die angedrohte Aufhebung der Realklaſſe, bezw. der ganzen Einrichtung keine Aenderung in der Auffaſſung der beſtehenden Schul

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bezüglich des Staatszuſchuſſes den preußiſchen höheren Lehranſtalten gegenüber eine ausnahmsweiſe günſtige Stellung ſicherte. Und ſo können wir von dem letzten, unſere Schule betreff. Akt der kurheſſiſchen Regierung mit dankbarer Anerkennung ſagen: Ende gut.

Im September 1867 ſchied Oberſchulinſpektor Grau aus ſeiner bisherigen Stellung, um die erſte Pfarrſtelle in Lichtenau zu übernehmen. Auf den Unterrichtsplan hatte dieſes Ausſcheiden keinen Ein⸗ fluß, da die wenigen Religionsſtunden bereitwillig von den Lehrern übernommen wurden. Herr Pfarrer Schmidt erſetzte ihn in ſeinem Amte als Oberſchul⸗ inſpektor und Schulreferent bei hieſiger Regierung.

Es ſei mir erlaubt, von dem Scheidenden, der ja nun ſchon viele Jahre aus dem Leben geſchieden iſt, hier erwähnen zu dürfen, daß unſere perſönlichen Be⸗

ziehungen ſtets freundſchaftliche und kollegialiſche waren,

und ich mir bewußt bin, meinen Vorgeſetzten ſtets

verhältniſſe bei den ſtädtiſchen Behörden bewirken.

Weitere Eingaben der letzteren unter Darlegung der

hier angeordneten, von anderen heſſiſchen Städten ganz abweichenden Realſchulverhältniſſen, ferner der ausgeſprochene Wunſch des Oberſchulinſpektors Grau wieder ins Pfarramt zurücktreten zu wollen, ſowie auch ein Perſonenwechſel an höchſter Stelle hatten denn auch zur Folge, daß zu Anfang des Jahres 1864 ein Schreiben vom Kurfürſtl. Miniſterium zur großen Freude der Intereſſenten hier anlangte, in dem es hieß, daß dem Wunſche der Gemeindebehörden Mar⸗ burgs nach einer ſelbſtändigen Realſchule willfahrt werden ſollte. Zugleich gab aber dieſe oberſte Be⸗ hörde einen ſchönen Beweis, daß ihr das Aufblühen der Realſchulen in Deutſchland nicht unbekannt ge⸗ blieben war, und ſie bereit ſei, dieſe Schulen auch in Heſſen zu fördern. Denn in dem überſandten Schreiben iſt nicht die Rede von der Wiederherſtellung der 3klaſſigen Realſchule mit 4jähr. Kurſus, ſondern von der Errichtung einer 4klaſſigen mit 6jähr. Kurſus⸗ dauer. Zugleich wurde auch dementſprechend ein erhöhter Staatszuſchuß in Ausſicht geſtellt. Auf dieſe äußerſt günſtige Vorlage hin wurden von neuem Ver⸗ handlungen zwiſchen den reſp. Behörden eingeleitet, welche indeſſen dadurch ſich verzögerten, daß die Ge⸗ meindebehörde, durch die Erfahrung belehrt, das Vorſchlagsrecht zum Rektor zu erlangen ſuchte. Die Verhandlungen waren gerade zum Abſchluſſe gelangt, als die Aenderung unſerer politiſchen Verhältniſſe eintrat. Der zwiſchen der Kurfürſtl. Regierung und den ſtädtiſchen Behörden abgeſchloſſene Vertrag war ein recht günſtiger und blieb es auch für die Zukunft, indem er ſpäter als Grundlage des Uebereinkommens zwiſchen der preußiſchen Regierung und der Stadt⸗ verwaltung Marburgs diente und ſo unſerer Schule

nach beſten Kräften unterſtützt zu haben.

Anfangs Oktober wurde mir die Leitung der Schule von dem Herrn Adminiſtrator Kur⸗ heſſens huldreichſt übertragen.

Es trat nun die Frage an die Gemeindebehörden heran, welche von den in dem erwähnten Regulativ vom 6. Oktober 1859 nach Plan und Berechtigungen genau beſtimmten Reallehranſtalten als die für die Verhältniſſe Marburgs geeignetſte zu wählen ſei. Man wählte in richtiger Erkenntnis der damaligen Umſtände die höhere Bürgerſchule mit obligatoriſchem Latein, ſpäter Realprogymnaſium genannt, indem dieſer Schule das doppelte Ziel geſtellt war:ihren Schülern ſowohl eine geeignete Vorbereitung für jeden Geſchäftsbetrieb zu gewähren, als auch die Schüler auf diejenige Bil⸗ dungsſtufe zu erheben, welche ſie befähigt, mit Nutzen und Verſtändnis in verſchiedene Zweige des Sub⸗ alterndienſtes und in mehrere Gewerbe, zu denen ein Studium nötig iſt, eintreten zu können. Durch eine Vollendung des Kurſus auf einem Realgymnaſium wurden dann dem Abiturienten faſt alle Zweige des Staatsdienſtes zugänglich. Dieſe Realprogymnaſien hatten anfangs 6, ſpäter 7 Klaſſen und nahmen die Schüler mit dem 10. Lebensjahre auf. Am 19. Febr. 1867 wurden die von der Regierung geſtellten Pro⸗ poſitionen angenommen.

Aus den bei der Regierung eingegangenen Be⸗ werbungen wählte der Stadtrat in Ausübung ſeines Wahlrechts am 13. März 1867 mich einſtimmig zum Vorſtand und erſten Lehrer der neuen Reallehranſtalt, welcher Wahl der Gemeinde⸗Ausſchuß ſeine einhellige Zuſtimmung bald erteilte.

Ich habe in dieſer Wahl ſeitens aller Mitglieder der ſtädtiſchen Behörden, unter deren Augen ich 20 Jahre in ſchwierigen Verhältniſſen gewirkt und deren Söhne ich in großer Anzahl unterrichtet habe, ſtets eine ausgleichende Anerkennung für meine, nach beſten Kräften geleiſteten Dienſte geſehen.

Die hieſige Regierung überſandte mit hochgeneigter Befürwortung den Vorſchlag der Gemeindebehörden