friedliebender Mann, der sich wie Friedrich ll. von der grossen Politik des Vaters lossagte und nur seinem Lande und Volke lebte.
Ein Jahr nach seinem Regierungsantritte(23. Mai 1487) erneuerte er zu Nürnberg die Erbeinigung mit Sachsen und Hessen ¹²), einen Monat später(23. Juni) wurde der Erzbischof Hermann von Cöln als geborener Prinz von Hessen in diese Erbeinigung aufgenommen ¹³).
Ueber die Erbeinigung vom 23. Mai 1487 sind wieder manche Irrthümer in der Lite- ratur der Erbverträge zu berichtigen.
Rommel III., S. 92 hat aus der Erbeinigung(einem Schutz- und Trutzbündnisse) eine Erbverbrüdcrung(einen Erbtheilungsvertrag) gemacht, wie denn diese beiden Begriffe oft mit einander verwechselt worden sind. In der Sammlung vermischter Nachrichten zur sächsischen Geschichte IX, S. 154 wird unsere Erbeinigung gänzlich bestritten: es wäre nur ein auf die Katzenellenbogensche Successionssache sich bezichender Nebenvergleich zwi- schen Sachsen und Hessen Mittwoch nach Mariä Geburt(12. Sept. 1487) zu Erfart abge- schlossen worden. Nun ist ein solcher Nebenvergleich zwischen Sachsen und Hessen am 12. Sept.(nicht am 8. Sept., wie Rommel III, S. 92 und Teuthorn VII, S. 557 angeben) allerdings zu Stande gekommen ¹⁴), aber dieser schliesst die wohl verbürgte, urkundlich vorhandene Erbeinigung vom 23. Mai nicht aus. Letztere hat nach den Urkunden Mittwoch vor Himmelfahrt stattgefunden. Winkelmann nennt den limmetfahrtstag selbst, Löning S. 34 aber mit Berufung auf Estor(Orig. juris publ. Hass. S. 212) den Mittwoch mnach lHimmel- fahrt und fügt in Parenthese das Datum 25. Juni hinzu. Aber die Bezeichnung„Mittwoch nach Himmelfahrt“ würde schon an sich seltsam sein, da man dann doch wohl Mittwoch vor Pſingsten gesagt haben würde, während der Mitltwoch vor Himmelfahrt wie ein Fest- sonnabend betrachtet wird; dann konnte der 25. Juni nicht wohl der Miltwoch nach llimmel- fahrt sein, da der späteste Termin für das Pfingstfest der 14. Juni ist.
Nach der erneuerten Erbeinigung von 1487 vernehmen wir lange nichis von Bezie- hungen zwischen Brandenburg und Hessen; doch lässt die Anwesenheit der Markgrafen Friedrich und Georg von Brandenburg aus den fränkischen Ländern zu Cassel bei der Ver- mählung des Landgrafen Wilhelm des Mittleren mit Jolantha von Lothringen am 12. Novem- ber 1498 ⁴⁵) ein gutes Einvernehmen zwischen den beiden Häusern vermuthen.
Im Jahre 1499 folgte in Brandenburg Joachim I., ein Mann von seltener Bildung
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4²) Die Urkunden dieser Erbeinigung befinden sich in den Archiven zu Marburg, Berlin, Dresden und Weimar und sind abgedruckt bei Riedel, II. 5, p. 437.
*¹) Riedel, II. 5, p. 445.
¹⁴) Mäller, Reichstagsth. unter Maximilian I., p. 608.
¹³) Rommel, III. S. 114.


