Aufsatz 
Über die politischen Beziehungen zwischen Brandenburg und Hessen-Kassel bis zum Augsburger Religionsfrieden / vom a.o. Pfarrer und o. Lehrer Dr. Gustav Adolf Wachenfeld
Entstehung
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dem der Landgral noch einmal über den Würzburger Capitelstreit hatte vermitteln müßsen ²⁰). Am 25. Juli 1445 schlichteten die Fürsten von Sachsen, Brandenburg und Hessen einen Streit zwischen den Grafen zu Henneberg ²¹), kurz vor dem Ausbruche jenes unheilvollen und mit grosser Erbitterung geführten Bruderkrieges zwischen dem Kurfürsten Friedrich dem Sanftmüthigen und dem Herzoge Wilhelm von Sachsen, welcher Krieg trotz Ludwigs Vermittlung immer wieder von Neuem ausbrach und 1449 auch Kurbrandenburg mitzog ²²).

Im Herbste 1448 hatte nämlich Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg ohne Wissen und Willen des Kaisers die Landvogtei über die Lausitz von den Herrn von Polenz käuf- lich an sich gebracht. Dem Kurfürsten von Sachsen aber war während deren Minderjährig- keit von ihrem Vetter und Vormunde Nickef von Polenz, welcher damals jenes böhmische Lehen verwaltete, dasselbe Land auch versprochen worden. Als nun Friedrich von Bran- denburg die Lausitz besetzte und in Besitz nehmen wollte, wandte sich der Kurfärst von Sachsen an den Kaiser, seinen Schwager, und dieser, als Vormund des jungen Böhmen- königs Ladislaus eintretend, rief alle auf Brandenburg eifersüchtigen Nachbarn, Rostock, Magdeburg, den deutschen Orden, die Herzöge von Schlesien, Braunschweig, Mecklen- burg und Pommern, für Kursachsen gegen Brandenburg auf ²³). Dies veranlasste ein Bünd- niss sämmtlicher Markgrafen von Brandenburg mit dem Herzoge Wilhelm von Sachsen, welches Mittwoch nach Reminiscere 1450 zu Sangerhausen abgeschlossen wurde ²⁴). Anfangs zwar geschlagen, trieb Friedrich II. bald die Sachsen aus seinem Lande und bedrohte das sächsische Kurfürstenthum. Da mahnte der Kaiser, welcher früher selbst das Feuer geschürt hatte, im Interesse seines bedrohten Schwagers zum Frieden. Beiden Parteien war diese höhere Mahnung willkommen, und so kam es denn am 23. Januar 1451 zum Frieden zu Naumburg ²⁵⁸), wonach Brandenburg gegen Abtretung von Senftenberg und Hoyerswerda an Kursachsen im Einverständnisse mit den Lausitz'schen Ständen die Vogtei über die Lausitz behielt. Auch zwischen den sächsischen Brüdern wurde nach fünfjährigem Kriege ein dauernder Friede geschlossen. Am 27. Januar 1451 ward die Erbeinigung zwischen Sachsen und Brandenburg wiederum erneuert und bestimmt, dass jeder sächsische

2⁰) Raumer, Cod. diplom. Brand. I. p. 173 und 197. Riedel, Il. 4, p. 216 und 240 243. ²*) Schultes, Diplom. Gesch. von Henneberg, II, Urkundenbuch, S. 263.

²²) Rommel, II. S. 265 und 293. Joh. Seb. Müller, sächs. Annalen, S. 25. Böttge schichte von Sachsen, I. S. 323 327. Teuthorn, VII. S. 191.

²³) Ri edel, II. 4, p. 430. ²4) Raumer, I. p. 226.

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²⁵) Riede!l, II. 4, p. 445. Droysen, II. 1, S. 130(Souchay, Gesch. der deutschen Monurchie IV. S. 283, gibt irrthümlich den 23. Juni an und citirt ebenso unrichtig Chmel, Regesta Rriderici WV., II. p. 542 und Droysen II. S. 125).