Aufsatz 
Geist, Ziele und Mittel der Gymnasialbildung / von Adalbert Becker
Entstehung
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von der Schule denſelben gegebene Vorbereitung und Ausſtattung ſich raſch wieder verflüchtigt und die pſychologiſche Anknüpfung er⸗ weiternden Wiſſens die vorbereiteten Anknüpfungspunkte verliert. Unter die Anforderungen, welche die deutſchen Regierungen an die Maturitätsprüfungen der Gymnaſien ſtellen, dürfen dieſe Schulen nicht herabgehen; und ſie müſſen in ihren Lehrgang diejenigen Vorübungen verflechten, welche zu der abſchließenden Leiſtung der ſchriftlichen Abgangsprüfung befähigen. Iſt der Lehrer verpflichtet, durch ſeinen Unterricht möglichſt viele Schüler an dieſes Ziel zu führen, ſo wird man ihn nicht hindern, wenn er die entſprechenden Mittel des Unter⸗ richts in Anwendung bringt, vorausgeſetzt, daß dieſe Mittel der Methode wirklich erziehlichen Wert und didaktiſche Bedeutung haben. So ergiebt ſich insbeſondere eine mehrfache Berechtigung für die An⸗ wendung vernünftig ausgewählter Schreibübungen. Da nun aber auch bei uns die ſchriftlichen Arbeiten der Gymnaſien angefochten werden, ſo muß immer wieder daran erinnert werden, in welchem Umfang dieſelben von den Prüfungsordnungen und den Vereinbarungen Heſſens und des deutſchen Reiches gefordert werden. Die Direktoren der Gymnaſien vollziehen nur höhere vernünftige Befehle, die Schulen bewegen ſich pflichtgemäß in den Bahnen der ihnen gegebenen Ord⸗ nung. So dankbar wir uns allezeit daran erinnern, wie ein einzelnes Gymnaſium nur durch die rechtliche Einordnung desſelben in das Gymnaſialſyſtem des eigenen Landes und des deutſchen Reichs auf einen feſten Boden geſtellt wurde: ſo empfinden wir doch den Zwang, der uns durch die Verleihung von ſtaatlichen Rechten an die Schulen und von ſpezialiſierten Berechtigungen an die Schüler⸗auferlegt wurde. Denn dieſen Berechtigungen entſprechen Verpflichtungen der Lehrer und Leiſtungen der Schüler. Dieſer Zwang iſt aber auch zur Auf⸗ rechthaltung der guten Ordnung und zur Kräftigung des Willens unentbehrlich und ſegensreich. Unter der Vorausſetzung, daß die Schule allezeit nach den pſychologiſchen und ethiſchen Grundſätzen eines Unterrichtsſyſtems lehrt, welches die Weckung und Hebung des geiſtigen Intereſſes und der Entwickelung der Perſönlichkeit bezweckt, darf und ſoll die Schule auch den Willen anſpannen und vielfache eigene Wiederholung des Gelernten für die Lektionen der Schule und für die Prüfungen verlangen. Denn das Wiſſen ſoll zwar nach