Ich will, der Abſicht dieſer Blätter gemäß, bei den letzteren ſte⸗ hen bleiben und der Kürze wegen, die ich hier zu beobachten habe, aus einem einzigen Beiſpiele zu zeigen ſuchen, daß die Römer Natio⸗ nalinſtitute beſaßen, die blos den erzogenen Jüngling betraffen und zur Er⸗ weckung der Vaterlandsliebe, des Ehrgefühls, der Thätigkeit und anderer Nationaltugenden ungemein beförderlich waren. Wer denkt nicht ſogleich an ihre berühmte Staatsbürgerweihe? Welch eine Anſtalt! Was konnte zweckmäßiger, muſterhafter und nachahmungswuͤrdiger ſeyn! Wer ſie auch ſeinem Vaterlande gab, ihm bätte der Eichenkranz tauſendfach gebührt. Denn tauſend ſeiner Mitbürger hat er dadurch moraliſch gerettet, tauſend
einem thatenloſen, dumpfhinbrütenden Leben, das loch ſbliumer als kein Leben iſt, dadurch entriſſen.
Um derjenigen Leſer Willen, die mit dieſem antiquariſchen Gegenſtande vielleicht unbekannt ſind, wird eine kurze Beſchreibung deſſelben hier nicht am unrechten Orte ſtehen. Man wird dann leicht bemerken, wie zweckmäſ⸗ ſig und folgenreich dieſes Inſtitut ſeyn mußte.*)
Sobald der römiſche Jüngling ſein ſiebenzehntes Jahr**) angetreten hatte, ſo gieng er ins männliche Alter über und wurde unter die Staatsbürger
*) Wir finden dieſe vortreffliche Anſtalt nicht blos bei den Römern; auch in Griechenland, in Großgriechenland und Hetrurien weihte man den Jüngling in beſtimmten Jahren feierlich zum Staatsbürger ein. Selbſt unſre Vorfahren, die alten Deutſchen, hatten
„einen ähnlichen Gebrauch. Denn wenn Tacitus(Germ. XIII.) ſagt: Scuto frameaqug javenem ornant: haec apud illos toga, hic primus juventae honos: ante hoc domus Pars videntur; mox reipublicae, ſo deutet er mit dieſen Worten offenbar auf nichts an ders als auf eine germaniſche Staatsbürgerweihe.
**) So war es in den früheren Zeiten; ſpäterhin ward es allgemeine Sitte, den jungen Römer im ſechzehnten Jahre unter die Staatsbürger aufnehmen zu laſſen.


