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c) Zur Aufnahme in die Klaſſen II und I befähigen Zeugniſſe aus oberen Klaſſen anderer ehöherer Schulen nicht; die hierfür erforderlichen Kenntniſſe können nur durch ein Zeugnis einer gleich organiſierten Landwirtſchaftsſchule oder durch ein Examen nachgewieſen werden. Die An⸗ forderungen desſelben(die ſich auch auf die ſämtlichen Naturwiſſenſchaften und die Landwirtſchafts⸗ lehre erſtrecken) ergeben ſich aus dem ſpeziellen Lehrplan der vorangehenden Klaſſen.
Bei jeder Aufnahme iſt ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Anſtalt ſowie ein Impf⸗ reſp. Revaccinationsſchein vorzulegen.
Das Schulgeld beträgt jährlich 100 Mark, zahlbar vierteljährlich praenumerando an die Stadtkaſſe zu Weilburg.
Zum Baden und Schwimmen der Schüler beſteht am Orte eine Königliche Schwimm⸗ anſtalt, welche für die Schüler des hieſigen Gymnaſiums ſowie für die der Landwirtſchaftsſchule beſtimmt iſt. Diejenigen Schüler, welche dieſelbe benutzen, zahlen an den die Aufſicht führenden Schwimmlehrer für den ganzen Sommer eine Vergütung von 1,80 M. Der Schwimmunterricht wird nach Lektionen bezahlt und zwar mit 0,25 M. für die Lektion.
Sonſtige Abgaben werden nicht erhoben.
Ein Penſionat iſt mit der Anſtalt nicht verbunden. Penſionen bei Familien der Stadt ſind von jährlich ca. 500 Mark an zu haben; zur Nachweiſung von betr. Adreſſen iſt der Direktor gern bereit. Die auswärtigen Schüler ſind in ihren Wohnungen der ſtändigen Kontrolle ihrer Ordinarien ſowie des Direktors unterworfen.
Das Schuljahr 1893/94 beginnt Dienstag den 11. April, 8 Uhr morgens. Zu Aufnahmen auf Grund von Zeugniſſen iſt der Direktor täglich in ſeiner Amtswohnung bereit; die Auf⸗ nahme⸗Prüfungen finden Montag den 10. April im Klaſſenzimmer der III ſtatt, für die Klaſſen III bis I von 10 Uhr Vormittags, für IV und V von 3 Uhr nachmittags ab. Anmel⸗ dungen zu dieſen Prüfungen ſind vor dem 9. April zu bewirken.
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Der Abgang eines Schülers iſt von Seiten des Vaters oder Vormundes ꝛdem Direktor mündlich oder ſchriftlich anzuzeigen, widrigenfalls das Schulgeld weiter erhoben wird.


