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Leichtigkeit und Sicherheit in gebildeter Sprache zu überſetzen, auch ein leichtes Deutſches Thema ohne erhebliche Verſtöße gegen die Orthographie, Wortſtellung und Satzbildung in die betreffende fremde Sprache zu überſetzen.“
3. Geographie. Kenntnis der Hauptſachen aus der mathematiſchen Geographie(Stellung und Bewegung der Himmelskörper, Planetenſyſtem, Fixſterne, Kometen, Mond⸗ und Sonnenfinſter⸗ niſſe. Erklärung der Jahres⸗ und Tageszeiten, Einteilung der Erde, Aquator, Längen⸗ und Breiten⸗ grade, Wendekreiſe, Zonen, Pole ꝛc.). In der phyſiſchen und politiſchen Geographie: Allgemeine Kenntnis der einzelnen Weltteile, der größeren Meere, Gebirge und Flüſſe, ſowie der Hauptländer und deren Hauptſtädte. Für Europa und vornehmlich für Deutſchland: ſpeziellere Kenntnis der Meere, Meerbuſen und Meerengen, der Gebirgs- und Flußſyſteme, der Hauptflüſſe, ihrer Quellen, ihrer Nebenflüſſe und ihres Laufes durch verſchiedene Länder, der an denſelben belegenen größeren Städte, ſowie der großen Verkehrswege(Eiſenbahnen, Kanäle), die Kenntnis der einzelnen Staaten, ihrer größeren Städte und ihrer Lage nach der Himmelsgegend.
Geſchichte. Bekanntſchaft mit den weſentlichſten Thatſachen aus der Geſchichte der Haupt⸗ kulturvölker, vornehmlich der Griechen und Römer, genauere Kenntnis der Deutſchen Geſchichte, namentlich die Entſtehung des Deutſchen Kaiſerreichs, der Deutſchen Kaiſergeſchlechter, der größeren Kriege ſeit Karl dem Großen und der Entwickelung der einzelnen Deutſchen Staaten mit beſonderer Berückſichtigung der Geſchichte Preußens. Neben der politiſchen Geſchichte ſind überall die weſent⸗ lichen Momente der Kulturgeſchichte zu berückſichtigen.(Auf Kenntnis der Jahreszahlen ſoll nicht ſo ſehr Gewicht gelegt werden, als auf Bekanntſchaft mit dem Zuſammenhange der einzelnen Er⸗ eigniſſe untereinander.)
4. Mathematik. Fertigkeit im bürgerlichen Rechnen und in der Anwendung desſelben auf landwirtſchaftliche Verhältniſſe. Flächen⸗- und Körperberechnung. Die vier algebraiſchen Grund⸗ operationen. Die Lehre von den Potenzen, Wurzeln und Logarithmen. Gleichungen erſten Grades mit einer und zwei Unbekannten. Planimetrie. Bekanntſchaft mit den einfachen trigonometriſchen Funktionen und deren Anwendung zur Berechnung der Dreiecke oder Kenntnis der für den Land⸗ wirt wichtigſten Formeln der Stereometrie und deren Ableitung. Befähigung, mit Hülfe einfacher Inſtrumente ein Feld zu vermeſſen, zu nivellieren und zu kartieren.
5. Naturwiſſenſchaften.
a) Zoologie. Bekanntſchaft mit den Unterſchieden der Tierklaſſen, mit den Hauptlehren der Anatomie und Phyſiologie mit beſonderer Berückſichtigung der für die Landwirtſchaft wichtigen Tiere.
b) Botanik. Kenntnis der wichtigeren Pflanzenfamilien und des Weſentlichſten aus der Anatomie, Phyſiologie und Pathologie.
c) Mineralogie und Bodenkunde. Bekanntſchaft mit den wichtigſten Mineralien, ihren Eigenſchaften und ihrer Benutzung; Kenntnis der verſchiedenen Bodenarten, ihrer Bildung und land⸗ wirtſchaftlichen Bedeutung.
d) Phyſik. Vertrautheit(durch Experimente gewonnen) mit den Hauptgeſetzen der ge⸗ ſamten elementaren Phyſik(Eigenſchaften der Körper, Gleichgewicht und Bewegung, Schall, Wärme, Licht, Magnetismus, Elektrizität), Meteorologie.
e) Chemie. Kenntnis der wichtigſten Elemente und ihrer Verbindungen, ſowie der den⸗ ſelben zu Grunde liegenden Prozeſſe mit beſonderer Rückſicht auf die Phyſiologie und die landwirt⸗ ſchaftlich⸗techniſchen Gewerbe.
6. Landwirtſchaftslehre.
a) Pflanzenproduktionslehre. Kenntnis der Grundſätze der Bearbeitung und Melioration des Bodens ſowie des Pflanzenbaues. Bekanntſchaft mit der Kultur der wichtigſten Pflanzen.
b) Tierproduktionslehre. Verſtändnis von den Grundſätzen der Züchtung, Ernäh⸗ rung und Pflege der landwirtſchaftlichen Haustiere.
c) Betriebslehre. Kenntnis der Betriebsfaktoren als ſolcher und in ihrer Verbindung nu nricaſtgjhjlemen mit Berückſichtigung der einſchlagenden Lehren der Nationalökonomie. Buch⸗ ührung.
7. Zeichnen. Freihand⸗ und Linearzeichnen, Planzeichnen, ſiehe 4.
8. Turnen und Singen.


