Aufsatz 
Studien über das Klima von Iran : 3. Teil
Entstehung
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frei, die auf ihn fallenden Stunden, ſtatt für Muſter⸗ und Probelektionen, teilweiſe auch noch für Seminarſitzungen zu verwenden(außerordentliche Seminarſitzungen).

§ 10. Zu den Seminarſitzungen, ſowie zu den Muſter⸗ nnd Probelektionen haben auch die übrigen Lehrer mit Genehmigung des Direktors Zutritt.

§ 11. Die in den Seminarſitzungen zu behandelnden Gegenſtände ſind hauptſächlich folgende: iilg Grundſätze der Schulhygiene, Grundſätze der allgemeinen Erziehungs⸗ und Unterrichtslehre mit pſychologiſcher Begründung, wobei die Seminarmitglieder auch mit dem Wichtigſten aus der Geſchichte der Pädagogik, beſonders aber mit den Hauptwerken der neueren Pädagogik bekannt zu machen ſind.

Spezielle Methodik derjenigen Unterrichtsfächer, welche in den im§ 1 genannten Schulen betrieben werden, insbeſondere:

a) Methodik des botaniſchen und zoologiſchen Unterrichts, wobei die Seminarmitglieder in die bezügliche Litteratur einzuführen, mit der Gewinnung, Verwertung und Konſervierung der nötigen Anſchauungsobjekte aus der Natur, ſowie mit den zweckmäßigſten Modellen, Abbildungen und anderen Lehrmitteln und deren ſparſamer Beſchaffung bekannt zu machen, auch zu eigener Herſtellung morphologiſcher und anatomiſcher Zeichnungen, Anfertigung mikroſkopiſcher Präparate und Ausführung pflanzenphyſiologiſcher Experimente für Schulzwecke anzuleiten ſind;

b) Methodik des phyſikaliſchen, chemiſchen und mineralogiſchen Unterrichts, wobei die Seminar⸗ mitglieder in die bezügliche Litteratur einzuführen, mit den zweckmäßigſten Apparaten und anderen Lehrmitteln und deren ſparſamer Beſchaffung und Verwendung bekannt zu machen, im ſchulmäßigen Experimentieren zu üben und auch zu eigener Herſtellung einfacher phyſikaliſcher und chemiſcher Apparate anzuleiten ſind;

c) Methodik des landwirtſchaftlichen Unterrichts, wobei die Seminarmitglieder in die bezüg⸗ liche Litteratur einzuführen, mit den zweckmäßigſten Modellen, Abbildungen und anderen Lehrmitteln für den Unterricht in der Pflanzen⸗ und Tierproduktionslehre und deren ſparſamer Beſchaffung bekannt zu machen, ſowie zur ſchulmäßigen Thätigkeit auf den Verſuchs⸗ und Demonſtrationsfeldern der Anſtalt anzuleiten ſind.

3§ 12. Die Behandlung dieſer Gegenſtände erfolgt teils in Vorträgen und Anweiſungen der leitenden Lehrer oder in kurzen Referaten der Seminarmitglieder über beſtimmte Themata, Schriften und Abſchnitte aus ſolchen, mit nachfolgender Diskuſſion; teils in Erläuterungen der Muſterlektionen und in Beſprechungen der Probelektionen, welche in vorhergehenden Seminar⸗ ſitzungen vorbereitet, in nachfolgenden beurteilt werden, wobei ſtets zuerſt das betreffende Seminar⸗ mitglied zu einer Selbſtkritik das Wort erhält.

§ 13. Außerdem hat jedes Seminarmitglied circa drei Monate vor Schluß ſeines Semi⸗ narjahres(am Ende der Sommer⸗ bezw. Weihnachtsferien) eine ſchriftliche Arbeit über ein von dem Direktor geſtelltes konkretes pädagogiſches Thema zu liefern, welche dann in den Seminar⸗ ſitzungen zu beſprechen iſt.

§ 14. Sobald ein Seminarmitglied einige Einſicht in die Theorie des Lehrverfahrens er⸗ langt und in den Probelektionen einiges Geſchick im Unterrichten gezeigt hat, wird ihm, mit Rück⸗ ſicht auf ſeine Neigung und Befähigung, ein Lehrgegenſtand in einer Klaſſe zu ſelbſtändiger Be⸗ handlung überwieſen, unter Leitung und Verantwortlichkeit des damit beauftragten Lehrers, welcher die Verteilung des Lehrſtoffes auf die verfügbare Zeit mit ihm zu beſprechen, ſeine ſchriftliche Vor⸗ bereitung für jede Lehrſtunde einzuſehen und wenigſtens 1 ſeiner Lehrſtunden zu beſuchen hat. Hierzu werden beſonders die Lehrgegenſtände der mit der betrefſenden Landwirtſchaftsſchule verbun⸗ denen landwirtſchaftlichen Winterſchule oder Ackerbauſchule gewählt, außerdem die Fächer des natur⸗ wiſſenſchaftlichen Anfangsunterrichts und einzelne Zweige der ſpeziellen Pflanzen⸗ und Tierproduk⸗ tionslehre, welche geſondert behandelt werden können.

§ 15. Die Seminarmitglieder ſind thunlichſt an der Leitung der an der Anſtalt einge⸗ führten Jugendſpiele zu betheiligen, ſowie zu dem Turnunterricht und den Schulausflügen heran⸗ uziehen.

1§ 16. Im Sommer wird jedem Seminarmitgliede eine Anzahl von Schülern zugeteilt, deren Anbauverſuche auf dem Verſuchsfelde er zu leiten und zu überwachen hat.