Aufsatz 
Gedanken zu einem französischen Lesebuch aus den Werken Friedrichs des Großen
Entstehung
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Schulnachrichten.

Die Landwirtſchaftsſchule zu Weilburg, an Stelle des 1876 aufgehobenen Königl. landwirt⸗ ſchaftlichen Inſtituts zu Hof⸗Geisberg bei Wiesbaden begründet und am 10. Oktober 1876 eröffnet, reſſortiert vom Königl. preußiſchen Miniſterium für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten und iſt der Königl. Regierung zu Wiesbaden unterſtellt. Außerdem beſteht für dieſelbe ein Kuratorium, deſſen gegenwärtige Zuſammenſetzung folgende iſt:

1. v. Wurmb, Königl. Regierungspräſident in Wiesbaden, Vorſitzender;

2. Riſch, Königl. Regierungs⸗, Schul⸗ und Konſiſtorialrat in Wiesbaden;

3. Wendelſtadt, Königl. Geh. Regierungsrat in Kaſſel, Delegierter des landwirtſchaft⸗ lichen Zentralvereins für den Regierungsbezirk Kaſſel;

4. Graven, Gutspächter zu Hof Rembs bei Ransbach im Unterweſterwaldkreiſe, Dele⸗ gierter des Vereins naſſauiſcher Land⸗ und Forſtwirte;

5. Graf v. Schwerin, Königl. Landrat in Weilburg;

6. Farr, Bürgermeiſter in Weilburg;

7. Moſer, Bürgermeiſter⸗Stellvertreter in Weilburg;

8. Rudolf Herz, Banquier in Weilburg;

9. Matzat, Direktor der Landwirtſchaftsſchule.

Die Anſtalt iſt organiſiert nach dem neuen Reglement für die preußiſcheu Landwirtſchafts⸗ ſchulen(vom 10. Auguſt 1876),welche für ihre Zöglinge mit der Erlangung einer tüchtigen allge⸗ meinen und Fachbildung auch die Erwerbung der Berechtigung zum Einjährig⸗Freiwilligen⸗Dienſt erſtreben. Sie beſteht demnach aus drei Fachklaſſen von Tertia aufwärts(III, II, I) und zwei Vorſchulklaſſen(V IV), jede mit einjährigem Kurſus.

Das Schuljahr läuft von Oſtern bis Oſtern. Regelmäßige Aufnahmen finden zu Oſtern und Michaeli ſtatt. Verſetzt wird aus V und IV nur Oſtern; dagegen von III aufwärts halb⸗ jährlich(zum Oſter⸗ und Herbſttermin), ſo daß Schüler, welche hier im Herbſt eintreten, auch wieder im Herbſt aufrücken, andere, welche in einem Jahre es nicht bis zur Verſetzung bringen, dieſelbe nach einem weiteren Halbjahr erreichen können.

Die Schüler der I. Klaſſe erhalten nach beſtandener Entlaſſungs⸗Prüfung ein ausführliches Zeugnis der Reife mit der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt.

Der Lehrplan der Anſtalt iſt folgender:

V, IV. III, II, I.

Religion. V

Wöchentlich 2 St. Wöchentlich 1 St. (Obligatoriſch für die noch nicht konfirmierten Schüler, ſonſt fakultativ nach Beſtimmung der Eltern).

a) Evangeliſche Religionslehre. Kombiniert mit zweijaͤhrigem Kurſus. Kombiniert mit dreijährigem Kurſus. Bibelkunde, 1. Jahr: Bibliſche Geſchichte des Alten Teſtaments. begründet auf die Lektüre ausgewählter Abſchnitte; im Die zehn Gebote mit bezüglichen Sprüchen. Zehn Kirchen- Anſchluß hieran Glaubens⸗ und Sittenlehre.

lieder. 1. Jahr: Bis zum babylloniſche Exil.

2. Jahr: Bibliſche Geſchichte des Neuen Teſtaments. 2. Jahr: Von da ab bis zum Tode Jeſu. Die übrigen Teile des Katechismus. Das ccriſtliche 3. Jahr: Das apoſtoliſche und nachapoſtoliſche Kirchenjahr. Zehn Kirchenlieder. Zeitalter.

b) Katholiſche Religionslehre.

Kombiniert; das Penſum wird vor Beginn jedes Schuljahres von dem betr. Lehrer feſtgeſetzt.