32
ſeine Stellung war, auch wenn er nicht gleich den weltlichen Geſetzgebern in das Räderwerk des ſtaatlichen Organismus eingriff, eine ſo außerordentliche, daß man zu ſagen berechtigt iſt: er war der geiſtige Leiter der Republik.
Im Gegenſatze zu der von Savonarola erſtrebten und, wie wir ſahen, auch zum großen Teile durchgeführten engen Verknüpfung des bürgerlichen und religiöſen Lebens, ging Luther mit Leugnung der göttlichen Verfaſſung der römiſchen Kirche, der göttlichen Autorität der Päpſte, deren oft ungemeſſene Anſprüche während des Mittelalters zu den ſchwerſten Conflikten zwiſchen Staat und Kirche geführt hatten, wieder auf die urchriſtliche Anſchauung des Verhältniſſes zwiſchen weltlicher Macht und Religions⸗ gemeinſchaft zurück..
Wie bei all ſeinen reformatoriſchen Handlungen, ſo war ihm auch bei der wichtigen Frage, welche Stellung der Staat zur Kirche einzunehmen habe, und in welchem Verhältnis dieſe zu jenem ſtehe, das Wort der Schrift allein maßgebend. Hatte Chriſtus durch ſeine Ausſprüche:„Mein Reich iſt nicht von dieſer Welt“ und„Gebet dem Kaiſer, was des Kaiſers iſt und Gott, was Gottes iſt“, beiden Mächten, der irdiſchen Obrigkeit und der Religion, ihre eigentümlichen Gebiete zugewieſen, namentlich aber auch der weltlichen Gewalt ihr ſelbſtändiges göttliches Recht zuerkannt, hatten ferner die Apoſtel den Gehorſam gegen die Obrigkeit, auch die ihnen feindlich geſinnte heidniſche, ihren Gemeinden ſtets zur heiligſten Pflicht ge⸗ macht und nur in Sachen des Gewiſſens den Gehorſam gegen Gott in erſte Linie geſtellt, hatte ſomit das Chriſtentum eine Beherrſchung des Staates durch die Kirche und andrerſeits jeden Gewiſſenszwang von ſeiten weltlicher Macht mit Berufung auf das Gotteswort entſchieden zurückgewieſen, ſo lag darin für Luthern, den in ſeinem Gewiſſen an das Wort der Schrift unauflöslich gebundenen Chriſten, die innere Nötigung, ſich mit den Anſchauungen der mittelalterlichen Kirche, die von dem ihr durch Chriſtus vorge⸗ zeichneten Weg längſt abgewichen war, auch in dieſem Punkte auseinanderzuſetzen.
Ausgehend von dem Worte:„Alle Obrigkeit iſt von Gott“, wieß die Reformation dem Staate die ihm gebührende Stellung wieder zu und bekämpfte die Abhängigkeit desſelben von der römiſchen Hierarchie aufs entſchiedenſte. Luther ſagt:„Weil alle Obrigkeit von Gott iſt, ſoll weltlich chriſtlich Gewalt ihr Amt üben, frei, ungehindert, obs Papſt, Biſchof oder Prieſter iſt, den ſie trifft; wer ſchuldig iſt, der leide. Was geiſtlich Recht dawider ſagt, iſt lauter Römiſch Vermeſſenheit; denn St. Paulus ſagt: Eine jede Seele ſoll untertan ſein der Oberkeit“. Noch deutlicheren Ausdruck finden die Anſchauungen der Reformatoren in der Augsburgiſchen Confeſſion, wo es II, 7 alſo heißt:„Alſo darf man geiſtliche und bürgerliche Gewalt nicht vermiſchen. Die geiſtliche hat den Auftrag, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu verwalten. Sie ſoll ſich nicht in ein ander Regiment hineindrängen, nicht das Geſetz der Obrigkeiten ab⸗ ſchaffen, nicht den geſetzmäßigen Gehorſam aufheben, nicht das Richten über bürgerliche Anordnung und Verträge hindern, nicht der Obrigkeit Vorſchriften über die Form des Staates geben. Auf dieſe Weiſe unterſcheiden die Unſeren die Aufgabe beider Gewalten und heißen beide ehren und anerkennen, daß beide Gottes Wohlthat ſeien. Die ſtaatliche Verwaltung behandelt andere Dinge als das Evangelium.“
Hiermit wollte indes die Reformation keineswegs als gleichgiltig anſehen, ob die Obrigkeit ihr Amt in chriſtlicher Weiſe verwalte oder nicht. Luther hat vielmehr geſagt,„daß die Obrigkeit ihrer Auf⸗ gabe erſt dann völlig gerecht werde, wenn ſie ſich bei Ausübung ihrer Gewalt von chriſtlichen Grundſätzen leiten laſſe. Keineswegs ſollte indes ihre Selbſtändigkeit davon abhängen“.¹) Sagt doch die Apologie: „Das Evangelium bringt keine neuen Geſetze über bürgerliche Verhältniſſe, ſondern ſchreibt vor, daß wir den gegenwärtigen Geſetzen gehorchen, ſeien ſie von Heiden oder von anderen begründet“.
Bei aller Anerkennung des göttlichen Rechtes der ſtaatlichen Ordnung wollte Luther von einer Herrſchaft des Staates über die religiöſe Überzeugung des Einzelnen nichts wiſſen. Er ſagt vielmehr:
¹) Geffken, Staat und Kirche nach Anſchauung der Reformatoren.


