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digten über Haggai, die die Mahnung:„Ihr müßt alles erneuern“ zum Grundgedanken haben, ſind ſeine politiſchen Grundſätze enthalten.¹) Die vier Grundpfeiler, auf denen das Staatsgebäude ruhen ſoll, ſind nach ſeiner Anſicht: Gottesfurcht, geiſtlicher Wandel, Liebe zum Vaterlande, Friede der Bürger unterein⸗ ander. Außerdem gab er in einer beſonderen Schrift, welche er im Auftrage des oberſten Gerichtshofes von Florenz verfaßte, ſeine Anſichten über die beſte Verfaſſung des neu zu begründenden Staates kund. Nachdem er die drei Regierungsformen: die monarchiſche, die ariſtokratiſche und die popolare(demokratiſche) hinſichtlich ihrer Vorzüge und Nachteile beſprochen hat, weiſt er an der Hand der Geſchichte ſeiner Vater⸗ ſtadt nach, daß für den Florentiniſchen Staat ſich diejenige Form am beſten eigne,„nach welcher jeder Bürger Anteil an der Regierung nimmt, und kein Geſetz, keine Abgabe, keine Amts⸗ und Ehrenverleihung ohne Zuſtimmung des ganzen Volkes in Kraft treten kann“.„Um jedoch nicht bei jeder Veranlaſſung das ganze Volk verſammeln zu müſſen, muß ein ſogenannter„großer Rat“ gewählt werden, welchem auf eine beſtimmte Zeit die Staatsregierung zu übertragen iſt, und in welchen jeder Bürger berufen werden kann, der überhaupt ein öffentliches Amt zu führen befugt und befähigt iſt. Auf dieſe Weiſe werde das Volk allmählich zu einer immer höheren Fähigkeit ſich ſelbſt zu regieren, erzogen und Florenz mehr und mehr zu einem vollkommenen Staate erhoben werden, wofern nur das Evangelium Maß und Regel für alle bürgerlichen Ordnungen, und Vaterlands⸗ und Friedensliebe die Grundlagen aller bürgerlichen Tugenden bleiben“. ²)
Die Vorſchläge Savonarola's, der alſo in der Demokratie, der Volksſouveränetät, die Quelle der wahren bürgerlichen Freiheit entdeckt zu haben glaubte und daraus alles Heil für ſein Volk ableitete, wurden die Grundzüge der neuen Staatsverfaſſung von Florenz.
Hier, wo es ſich ja vorzugsweiſe um die innere Entwicklung des Mannes handelt, kann auf die einzelnen Teile des Verfaſſungswerkes und deſſen Beurteilung nicht näher eingegangen werden. Nur ſo viel ſei bemerkt, daß der größere Teil des Volkes mit erſtaunlicher Raſchheit in die neuen Verhältniſſe ſich einlebte und unter denſelben ſich auch glücklich fühlte, da der Prior bei allen ſeinen Vorſchlägen die prak⸗ tiſchen Bedürfniſſe des Volkes im Auge behielt.
Savonarola lebte und ſtrebte für die Erhaltung der bürgerlichen Freiheit von Florenz. Aber er wollte jetzt auch das demokratiſche Element mit dem religiöſen in die innigſte Verbindung bringen. Sein Ideal war der Gottesſtaat, ähnlich dem im alten Israel. Aber„während die Propheten des alten Bundes nirgends für eine oder die andere Verfaſſung, als die allein richtige und berechtigte, ſich ausſprechen, und während der bei dem Volke der Propheten maßgebende Grundſatz der Gottesherrſchaft, wonach Gott und ſein Wille die höchſte beſtimmende Macht im Staate ſein ſoll, ebenſowohl die mehr freiſtaatlichen Ver⸗ hältniſſe der Richterzeit als der ſpäteren Monarchie vertrug“, nahm Savonarola,„der Prophet von Florenz“, für ſeinen Staat eine ganz beſtimmte Verfaſſungsform in Anſpruch und verteidigte ſie in Schrift und Wort als die allein zu Recht beſtehende. Wenn er auch die Monarchie nicht gerade verwarf, ſo hielt er ſie aus dem Grunde für ſchädlich, weil er fürchtete, ein Einzelherrſcher würde das Volk als Mittel zur Befriedigung ſeines Egoismus ausnutzen und ſo den über ihm ſtehenden Gotteswillen nicht als maßgebend anerkennen.
Gegen Herrſcher, welche ſich dem Gottesgebot nicht beugen wollten, hatten auch die Propheten rückſichtslos gekämpft, ohne indes die Monarchie, als deren treue Anhänger ſie ſich jederzeit bewährten, anzufeinden und ihr die Berechtigung abzuſprechen. Das iſt gerade das Merkwürdige jener Zeit, daß die erleuchteten Gottesmänner bei aller Entſchiedenheit, mit welcher ſie die theokratiſche Verfaſſung verfochten, das ſichtbare Königtum als eine von Gott gewollte Ordnung bezeichneten und durch ſein Beſtehen die innige Verbindung zwiſchen Staat und Kirche keineswegs gefährdet glaubten. Savonarola dagegen, in deſſen Augen die Einzelherrſchaft durch das Gebahren der Medici herabgewürdigt erſcheinen mußte, vertrat die Anſicht, daß die Theokratie in der demokratiſchen Verfaſſung recht eigentlich ihren Ausdruck finde.(Er
¹) Villari I. 193 ff. ²) Villari a. a. O., vgl. auch Ranke.


