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Präparation auf dieselben verlangt oder gemacht wurde, wie ja für schriftliche Extemporalübungen bestimmte Stunden an fast allen Gymnasien bestehen. Denn abgesehen davon, dass man auf diese Weise die mit verbotenen Hülfsmitteln arbeitenden oder vielmehr nicht arbeitenden Schüler häufig an den Pranger stellen kann, wenn ihre sonst bewiesene Uebersetzungsvirtuosität mit dieser aus dem Stegreif gelieferten Uebertragung in einem gar zu argen Contrast steht, so ist doch auch, und das ist die Hauptsache, der Vortheil einer hierdurch allmählich sich entwickelnden Schnelligkeit- und Fertigkeit im Uebersetzen gewiss nicht zu verkennen. Das Selbstvertrauen wächst, die Scheu und Aengstlichkeit, mit der sonst ein etwas längerer Satz betrachtet wird, verliert sich; namentlich dürften die Abiturienten den Nutzen hiervon spüren. Mit Aufstellung dieses Princips soll freilich nicht gesagt sein, dass es nicht Pflicht des Lehrers sei, gelegentlich nach Maszgabe auftauchender Schwierigkeiten auch Andeutungen zu geben und mit einem passenden Ausdrucke in die richtige Perspective einer Periode einzuhelfen, ¹) wobei jedoch der Hinweis nicht überflüssig erscheint, dass, wenn es sich um eine falsche Auffassung der Construction handelt, der Lehrer nur im äussersten Falle den Weg unmittelbar zeigen, seine Hülfe vielmehr meist eine solche sein soll, dass er durch Fragen die richtige Direction gibt.
Diese dann und wann extemporirten mündlichen Uebersetzungen,(welche Rothfuchs für alle Classen als regelmäszige Uebungen eingeführt wissen möchte,§ 7 p. 29) lassen sich auch zu einer rein cursorischen Lectüre ausdehnen. Ist nämlich der Schüler auf Grund sorgfältiger und ein- gehender Interpretation der sachlichen und linguistischen Auffassung des betreffenden Schriftstellers gewachsen, steht er den Spracherscheinungen nicht mehr allzu befangen gegenüber, so dürfte es am Platze sein, der cursorischen Lectüre eine natürlich in das Ermessen des Lehrers zu setzende Zahl von Stunden zu gönnen, wobei jedoch zu bemerken ist, dass die statarische Lectüre sofort wieder aufgenommen werden muss, sobald Oberflächlichkeit und Gedankenlosigkeit im Schüler die Oberhand zu gewinnen drohen. Aber auch in dem Falle, dass diese Gefahr nicht vorhanden ist, darf meines Erachtens der umsichtige Lehrer es nicht unterlassen, bei geeigneten Abschnitten einen retrospectiven Ueberblick über die cursorisch behandelten Theile der Lectüre durch die Schüler vornehmen zu lassen oder nöthigen Falls sich dem selbst zu unterziehen, damit die Ueber- zeugung bei ihm feststeht, dass der Schüler den Inhalt des Gelesenen sich nutzbringend zu eigen gemacht und durchdrungen hat. Dagegen kann ich mich mit der Ansicht nicht befreunden, dass auch wohl eine partielle Präparation zu fordern dem Lehrer anheim gegeben werden dürfe in der Art, dass man etwa bänkeweise einen Theil der Schüler veranlasse, sich auf einen bestimmten Abschnitt zu präpariren, während die anderen sich nur receptiv verhalten und so abwechselnd weiter, bis jeder Theil der Classe sein ihm überwiesenes Pensum zur Erledigung gebracht habe. Auch scheint es bei der statarischen Lectüre bedenklich, begabte Schüler zu benutzen, um einzelne Abschnitte statt des Lehrers selbst zu interpretiren, obwohl es an Vertretern dieser
¹) Eine längere Auseinandersetzung hat diesem Punkte Rothfuchs etc. p. 29 u. ff. gewidmet.


