Aufsatz 
Über den Wert des lateinischen Unterrichtes in der Realschule
Entstehung
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36.

17. November 1870. Das königl. Provinzial-Schulcollegium verfügt, dass die Zeugnisse der Schüler, welche in Folge der Receptions-Prüfung nicht eintreten, mit einer Bemerkung über den Ausfall der Prüfung versehen werden.

29. November 1870. Erlass des königl. Provinzial-Schulcollegiums, bezüglich des Gutachtens des Professor Dr. Virchow über gewisse, die Gesundheit benachtheiligende Einflüsse der Schule.

7. December 1870. Das kgl. Provinzial-Schulcollegium theilt eine Ministerial-Verfügung mit, der zufolge die Realschulen I. Ordnung berechtigt sein sollen, ihre Schüler, welche ordnungs- mässig ein Zeugniss der Reife erlangt haben, auch zur Universität zu entlassen, und dass ein solches Zeugniss in Beziehung auf die Immatriculation und auf die demnächstige Inscription bei der philosophischen Facultät dieselbe Gültigkeit hat, wie die Gymnasial-Zeugnisse der Reife. Dagegen ist die Inscription bei den übrigen Facultäten auf Grund eines solchen Zeug- nisses nach wie vor nicht gestattet. Was die späteren Staatsprüfungen betrifft, so werden von jetzt an Schulamtscandidaten, welche eine Realschule I. Ordnung besucht und nach Er- langung eines von derselben ertheilten Zeugnisses der Reife ein academisches Triennium absolvirt haben, zum Examen pro facultate docendi in den Fächern der Mathematik, der Naturwissenschaften und der neueren Sprachen, jedoch mit der Beschränkung der Anstellungs- fähigkeit auf Real- und höhere Bürgerschulen, ohne vorgängige besondere Genehmigung zu- gelassen werden.

11. März 1871. Königl. Provinzial-Schulcollegium genehmigt den Austritt des Director Kreyssig aus seinem Amte.

12. April 1871. Königl. Provinzial-Schulcollegium verfügt, dass der Vormittags-Unterricht präcis 7 resp. 8 Uhr beginnen soll.

12. April 1871. Königl. Provinzial-Schulcollegium bestimmt auf Grund eines Ministerial-Erlasses, dass der katholische Religionslehrer der Anstalt Erlasse oder Bekanntmachungen seiner kirchlichen Oberbehörde in den Schulklassen nur nach vorgängiger Genehmigung des Vor- standes der Anstalt mittheilen darf.

11. Mai 1871. Das königl. Provinzial-Schulcollegium beauftragt auf den Vorschlag des Curatoriums den ersten Oberlehrer Dr. Preime mit der interimistischen Verwaltung der Directorial- geschäfte.

2. Juni 1871. Das königl. Provinzial-Schulcollegium überschickt den Bericht des Dr. Euler über die im Sommer 1867 vollzogene Revision des Turnwesens an unserer Anstalt.

18. Juli 1871. Das königl. Provinzial-Schulcollegium genehmigt die Einrichtung eines sogen. Silentiums an unserer Anstalt.

III. Schulchronik.

Zu den bisherigen Lehrkräften(siehe das vorjährige Programm): 1. Director Friedrich Kreyssig, 2. Oberlehrer Dr. Preime, 3. Oberlehrer Leonhard Grebe, 4. Reallehrer Dr. Wittich, 5. Reallehrer Karl Vogt I., 6. Reallehrer Dr. Hornstein, 7. Reallehrer Zwirnmann, 8. Reallehrer Hölting, 9. Beauftragter