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7. Geschichte. 2 St. Deutsche Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit bis 1648. Geschichte des brandenburgisch-preussischen Staates von Anfang an. Im Winter Director Kreyssig; im Sommer Dr. Preime.
8. Mathematil. 5 St. Grebe. Im Winter Arithmetik: Die Logarithmen. Algebra: Quadratische Gleichungen 1 St. Ebene Trigonometrie 4 St. Im Sommer Arithmetik: Progressionen, Zinseszins und Rentenrechnung, Syntaktik, 2 St. Ausgewählte Theile der Planimetrie 3 St. nach Koppe.
9. Naturgeschichte. Physik: 3 St. Dr. Hornstein. Allgemeine Eigenschaften der Körper. Statik. Magnetismus, nach Trappe, Schulphysik. Naturgeschichte: Zoologie. Im Winter 3 St., im Sommer 1 St. Fische, Gliederthiere und in kürzerer Characteristik die übrigen Thierklassen. 2. Botanik: Im Sommer 2 St. Das natürliche System nach Schilling, Bd. II B.
10. Zeichnen. 2 St. Merkel. Freies Handzeichnen.
11. Gesang. 2 St. Lange. Choräle und vierstimmige Lieder.
Schriftliche Arbeiten. Themata der deutschen Aufsätze.
Secunda: 1) a. Siegesgedanken mit Anknüpfung an Schillers„Siegesfest“. b. Folgen der Kreuzzüge.
c. Breite und Tiefe von Schiller.
2) a. Die doppelte Bewegung der deutschen Stämme von der Völkerwanderung an bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts. b. Der Kaufmann von Schiller.
3) a. Städtewesen im Mittelalter. b. Schicksale Roms zur Zeit der Völkerwanderung.
4) a. Haben die Deutschen Grund, auf ihren Namen stolz zu seim? b. Guttenberg und seine Verdienste..
5) a. Inhalt des Prologs von Schillers Jungfrau von Orleans. b. Aurora musis amica (Chrie).
6) a. Schwert und Feder. b. Geschichte eines Wassertropfens. c. Tagebuch eines Zeit- genossen Karl's V.
II. Wichtigere Verfügungen und Mittheilungen der Behörden.
1. October 1870. Das königl. Provinzial-Schulcollegium genehmigt die Beauftragung des Lehrers Erdmann.
21. October 1870. Das Curatorium übersendet die vom kgl. Provinzial-Schulcollegium bestätigten Bestellungen der Lehrer Hölting und Zwirnmann.
1. November 1870. Das königl. Provinzial-Schulcollegium übersendet eine Ministerial-Verfügung, das Probejahr der Schulamts-Candidaten muss, wenn zu einem Wechsel nicht dringende Gründe vorliegen, an einer und derselben Stelle absolvirt werden.
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