Aufsatz 
Der lateinische Unterricht in der Quarta im Zusammenhang mit den Perthes'schen Reformvorschlägen
Entstehung
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diesen Anforderungen nicht gerecht; es sucht eine Auswahl der»wichtigsten« Regeln der Kasus- Lehre zu bieten, welche wenig geeignet ist, ein Verständnis für den Umfang der einem jeden Kasus eigentümlichen Funktionen und Beziehungen auch nur anzubahnen, geschweige denn zu erschließen. Direktor Frick¹) glaubt in ähnlicher Weise der Quarta nur die wichtigsten Regeln aus der Kasus-Lehre zuweisen zu dürfen und warnt ausdrücklich(S. 15) vor ⸗falscher Systematik,« besonders vor»weitläufigen Erörterungen über die Grundbedeutung der Kasus.« Dabei empfiehlt er jedoch(S. 16) die Kasus-Lehre nach einem vorweg gegebenen feststehenden Schema (Gruppen) zu behandeln und schlägt folgende Einteilung für alle Kasus vor:»Der betreffende Kasus I. nach Verbis, 1, persönlichen, a, einfacher(Dativ etc.), b, doppelter(Dativ etc.); 2, un- persönlichen; II. nach Subst. III. Adj. IV. Praeposit. V. indirekt(mittelbar) aphängig, z. B. Acc. im Ausruf, Abl. modi, causae u. S. w.« Zugleich empfiehlt er»Anlegung von Tabellen durch den Schüler selbst unter Anleitung des Lehrers, welche nach gleichlautenden Gruppen die verschiedenen Regeln über alle Kasus nebeneinander oder untereinander zur Anschauung bringen«. (S. 16.) Hierbei scheint es mir, als ob er gerade in den Fehler der»falschen Systematik« ver- falle, den er vermeiden will. Es ist sehr wohl möglich, ohne»weitläufige Erörterungen« eine solche Auswahl der Regeln zu treffen und diese in einer solchen Reihenfolge zu geben, daß das Verständnis für die»Grundbedeutung der Kasus« angebahnt wird. Man kann etwa in Quarta zunächst alles das in die Kasus-Lehre aufnehmen, was sich mit Leichtigkeit aus der Grundbedeutung herleiten läßt: direktes Objekt(Accusativ); entferntes Objekt(Dativ); attributive Bestimmung(Genitiv); adverbiale Bestimmung(Ablativ), immer in engem Anschluß an das in der deutschen Grammatik Gelernte. ²) Hiermit läßt sich auch recht gut der von Frick, Lattmann u. a. aufgestellte Grundsatz verbinden, daß der Stoff in koncentrich sich erweiternden Kreisen durchzuarbeiten sei(nachträgliche allmähliche Ausfüllung der vorher im allgemeinen umschriebenen Rahmen).

Am geeignetsten erscheint mir(mit Ausnahme des Ablativ) die Behandlung der Kasus- Lehre, welche der»ausführlichen Grammatik der lateinischen Sprache von Dr. Raph. Kühner« zu Grunde liegt. Hiernach würde der Accusativ etwa in folgender Weise behandelt werden können. Der Accusativ bezeichnet zunächst die unmittelbare Ergänzung(das unmittelbare Objekt) transitiver Verba: I. der Lateiner faßt viele Verbal-Begriffe transitiv auf, welche im deutschen intransitiv sind und mit dem Dativ oder mit einer Praeposition verbunden werden: iuvo etc. Hierbei wird auf die in der deutschen Grammatik gegebene Definition hingewiesen, daß Verba transitiva Verba mit einem Objekts-Accusativ und persönlichem Passiv sind. Gegenübergestellt

wird(chiastisch): Deutsch: Es wird mir geholfen. Ich werde überzeugt. 5 Latein: Mihi persuadetur(es wird luvor(ich werde unterstützt).

mir mit Erfolg geraten).

¹)»Ausgeführter Lehrplan für den lateinischen und griechischen Unterricht.« Programm des Gymnasiums zu Potsdam 1869.

²) Einen beachtenswerten, aber m. E. nicht ganz geglückten Versuch bietet:»Syntax der lateinischen Sprache, dargestellt als Lehre von den Satzteilen und dem Satze, für Realschulen und die mittleren Klassen der Gymnasien« von Otto Josupeit. Berlin 1882. Besonders auffallend und wohl kaum zu rechtfertigen ist, daß Josupeit alle Ergänzungen eines Adjektivs(im Gen., Dat. u. Abl.) als attributive Bestimmungen auffaßt.