16—
In sehr ansprechender Weise wird bei Harre(»Hauptregeln der lateinischen Syntax. 7te Auflage, Berlin 1883) die abweichende Konstruktion aus der ursprünglichen Bedeutung hergeleitet oder doch ein entsprechenderes deutsches Zeitwort daneben gestellt. II. Verba des Affekts mit doppelter Kon- struktion: doleo re(Abl. causae) und rem; im Deutschen»trauern über etwas« oder»etwas betrauern.« Hiermit ist der Übergang gewonnen zu III. Ursprüngliche Intrausitiva werden durch Zusammen- setzung transitiv: a. Verba der Bewegung; z. B. adire, transire, antecedere, circumvenire. transilire etc. Beispiele bietet die Lektüre. b. Verba der Ruhe; z. B. circumstare, increpare etc.— Dieses findet selbst bei Verben(meistens nur der Bewegung; vergl. Caes. I. 1. praestare alicui, aber praecedere aliquem) statt, die mit einer Praeposition cum ablativo zusammengesetzt sind; z. B. expugnare (erkämpfen), praecedere(Caes. cap. 1), convenire(Caesar cap. 27). IV. Doppelter Accusativ: a. des Objekts und Praedikats; im Deutschen bei:»nennen. heißen, schelten, schimpfen;« im Lateinischen viel ausgedehnter; b. der Sache und der Person: doceo, celo(rogo). Die bei Ostermann sehr breite Regel über die Verba:»fragen und bitten« ist zu beschränken auf die Einprägung der Phrasen: quaerere ex, petere ab, postulare ab und etwa rogare aliquem sententiam (vergl. Harre). c. der Person und des Ortes, über den die Handlung sich erstreckt: bei verbis compositis, zunächst mit trans: exercitum Rhenum traducere, traicere, transportare(Caes. I. 12. 31. ete).— Die Konstruktion der verba impersonalia möchte ich am liebsten erst nach Abschluß der gesamten Kasus-Lehre folgen lassen. Der Accus. des Inhalts darf schon deshalb in Quarta nicht aufgenommen werden, weil er nicht eine»notwendige Ergänzung« giebt, sondern eine Ver- stärkung resp. nähere Bestimmung eines schon vollständigen Verbal-Begriffes; indem man jedoch auf den auch dem deutschen Sprachgebrauch entsprechenden Accus. bei Raum- und Zeitbestimmungen, sowie auf die aus diesem Gebrauch hervorgehenden adverbialen Ausdrücke multum(deliberare), plus, plurimum(posse), magnam(maximam) partem, nihil etc. hinweist, hat man wenigstens die Brücke gegeben, welche in Tertia zum Accus. des Inhalts führen soll.— Beim Dativ wird man sich ganz an Harre anschließen können;(1. auf die Frage: wem? 2. wofür? 3. wozu?); der Genitiv kann am besten mit der Lehre von den attributiven Satzverhältnissen verbunden werden, da er, wie Kühner näher ausführt, nicht ein Objekt eines Verbs, sondern ein Attribut ursprünglich a. eines Substantivs, b. eines(substantivierten) Adjektivs und Adverbs und c. eines Verbs bezeichnet.¹)) Der Ablativ endlich wird(in der bei Harre eingehaltenen Reihenfolge) als adverbialer Kasus behandelt.— Es wird nicht schwer fallen, dem Schüler durch geeignete Fragen und unter steter Hinweisung auf die durch die Lektüre gebotenen Beispiele eine solche Einteilung nahezulegen. Hierbei ist, soweit thunlich, auf die Verschiedenheit aufmerksam zu machen, wie im Deutschen und Lateinischen das Verhältnis der Begriffe zu einander aufgefaßtt wird, wie in besonders vielen Fällen das Lateinische sich mit dem einfachen Kasus begnügt, während wir uns im Deutschen einer Präposition bedienen.
Zur Einübung der so vorgeführten Regeln bedarf es natürlich zahlreicher mündlicher Dund schriftlicher Übersetzungsübungen. Hierbei ist ein Übungsbuch zum Ubersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische unentbehrlich. Einzelne vom Lehrer selbst gebildete Beispiele
¹) Kühner Bd. IIa. S. 303:»In jedem Verb, sowohl in dem intransitiven als transitiven, liegt ein Sub- stantivbegriff.... Je nachdem nun in dem Verb der verbale oder der substantivische Begriff vorherrschend ist, ver- bindet sich dasselbe entweder mit dem Accusativ, als: vinco aliquem, oder mit dem Genitiv, als misereor alicuius= misericordiam alicuius habeo.« Manchmal ist der Genitiv durch die Ellipse eines Substantivs zu erklären, wie bei venit mihi in mentem(sc. memoria) und den Verben des Anklagens etc.


