Aufsatz 
Der lateinische Unterricht in der Quarta im Zusammenhang mit den Perthes'schen Reformvorschlägen
Entstehung
Einzelbild herunterladen

14

des lateinischen Unterrichts, der nicht etwa nur ein Mittel sein soll zum Verständnis der römischen Literatur, sondern auch den Selbstzweck in sich trägt, bestimmt und bewußßt auf eine allgemeine sprachliche und logische Bildung hiuzuwirken.¹) Auch bleibt dabei das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler ein rein äußerliches, da es an einer gemein- samen, geistig anregenden Arbeit fehlt; der Schüler gewinnt kaum das Gefühl der Selbstarbeit und Selbstleistung und somit keine rechte Freude an der Erwerbung der Kenntnisse.»Die Regel soll dem Schüler nicht aufgezwungen, sondern abgerungen werden, nicht von außen ihm eingearbeitet, sondern aus ihm durch geistige Selbstbeteiligung herausgearbeitet werden.«²) Dieses ist nur auf analytischem Wege möglich; die den einzelnen Regeln bei Ostermann beigefügten lateinischen Sätze bieten aber nur den Schein einer Analysis, welche in Wahrheit nur durch die zusammenhängende Lektüre zur Geltung kommen kann. Die an die Lektüre sich anschließende grammatische Unterweisung muß stets die Grundlage bilden für den nachfolgenden Unterricht: Aufgabe der für die Grammatik angesetzten Stunden ist es, von den durch die Lektüre geboteneu konkreten Beispielen zum allgemeinen Gesetz überzuleiten. Hier muß noch einmal besonders hervorgehoben werden, daß wohl zu unterscheiden ist zwischen a) den zum Verständnis der Lektüre vorbereitenden und dasselbe unterstützenden grammatischen Unterweisungen, b) den während der Lektüre zum Zweck vorläufiger Kenntnisnahme herausgehobenen Regeln und c) der eigent- lichen systematischen Behandlung der Grammatik. Zur ersten Klasse gehören die dem ersten Semester der Quarta zugewiesenen Erörterungen über den zusammengesetzten Satz; über die Behandlung der unter b genannten syntaktischen Erscheinungen ist schon gesprochen; eine eigentliche systematische Behaudlung scheint mir für das zweite Semester hinsichtlich der Kasus-Lehre erforderlich zu sein.

Das Wort:»systematisch« ist bei mauchem vielleicht etwas in Mißkredit gekommen: man möge aber systematische Behandlung nicht mit»Theoretisieren« oder»Schablonisieren« verwechseln. Das System soll natürlich erst aus der Erkeuntnis der einzelnen Erscheinungen heraus gewonnen werden und sich zunächst beschränken auf die wesentlichsten allgemeinen Gesichtspunkte. Ist der Schüler vorher angeleitet worden, aus der Menge der Beispiele das allen Eigentümliche herauszufinden und in einer Regel auszudrücken, so soll er nunmehr unter Anleitung des Lehrers in den einzelnen Regeln den systematischen Zusammenhang erkennen, indem er die einzelnen Erscheinungen auf ihr Prinzip zurückführt. So lernt er das Einteilungsprinzip begreifen, die Einzelerscheinungen nach bestimmten Merkmalen unter Kategorieen unterordnen und trägt seine Kenutnisse in einer bewußten Ordnung in sich. In diesem Sinne aufgefaßt bildet das System einerseits das schließliche zusammenfassende Resultat des syntakrischen Unterrichts, anderseits die Grundlage alles wissenschaftlichen Denkens. Das Ostermanu'sche Übungsbuch wird

im ganzen den Perthes'schen Grundsätzen aunschließt. Wenn Lattmann a. a. O. S. 18 von neueren Schulbüchern spricht,»die den Drehorgeln vergleichbar seien, welche das ganze Stück schon auf die Walze gelegt haben und nur tapfer abgedreht werden wollen«, so denkt man unwillkürlich an ein sehr verbreitetes französisches Ubungsbuch.

¹) Auch an dem Realgymnasium! Vergl. Cirkularverfügung vom 31. Marz 1882. Seite 33:»Die Aufgabe, durch den grammatischen Unterricht in einer fremden Sprache die Grundlagen sprachlich-formaler Bildung bei den Schülern herzustellen, ist an den Realgymnasien im wesentlichen durch den lateinischen Unterricht zu erfüllen.« Vergl. ferner:»Verhandlungen der ersten Direktoren-Versammlung in der Rhein- provinz 1881.« Seite 185 und 194.

²) Dr. Heine:»Methodische Behandlung des lateinischen Genitivs mit einer Einleitung über die ethische Erziehung der Jugend.« Programm des Gymnasiums zu Kreuzberg 1883. S. 5.