Aufsatz 
Kurze Nachricht über die geschichtlichen und rechtlichen Verhältnisse der evangelisch-reformierten Stadt- und Universitätskirche zu Marburg / vom ... Wolff
Entstehung
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ſtehen, ſo gewährt letzteres wegen des in ihm zu lernenden Lateiniſchen wiederum Vorteile gegen die Ober⸗Realſchule bezw. höhere Bürgerſchule.(Eine Zuſammenſtellung der Berechtigungen, welche den oberen Klaſſen unſerer Anſtalt zuſtehen, ſteht hierauf Reflectierenden gratis zur Verfügung).

Durch die Reviſion der Lehrpläne der höheren Lehranſtalten iſt eine weſentliche Aenderung in dem Uuterrichtsplane unſerer Anſtalt nicht bewirkt worden. Dagegen iſt wohl nach der neuen Prüfungsordnung vom 27. Mai v. J. eine Erleichterung in der Abgangsprüfung eingetreten; nicht ſo in den Zielen der einzelnen Lehrgegenſtände für die verſchiedenen Klaſſen. Wenn daher eine Verminderung der Unterrichtsſtunden in den drei unteren Klaſſen angeordnet iſt, ſo muß dagegen um ſo intenſiver in denſelben gearbeitet werden. Aus dieſem Grunde konnten auch, ſo ſehr die Lehrer darum bemüht waren, die häuslichen Arbeiten nicht vermindert werden. Hierbei erlaubt ſich jedoch der Unterzeichnete zu bemerken, daß er die ſich ihm täglich bietende Gelegenheit benutzte, um ſich zu über⸗ zeugen, ob eine Ueberbürdung unſerer Schüler mit häuslichen Arbeiten ſtattfände; eine ſolche jedoch nie wahrnehmen konnte. Bei einer Beurteilung der Zeit, welche die Schüler auf ihre häuslichen Schulaufgaben verwenden, iſt wohl zu berückſichtigen, daß ein Sitzen vieler Schüler bei den Büchern von einem ernſtlichen Arbeiten ſehr verſchieden iſt. Wenn man bedenkt, welche Mühe und Kunſt der Lehrer anwenden muß, um die Schüler der mittleren und unteren Klaſſen beim Unter⸗ richt in Aufmerkſamkeit zu erhalten, dann wird man zugeben, daß die Schüler bei ihren häuslichen Arbeiten gar oft mit ihren Gedauken weit und lauge abſchweifen, und daß dieſe ſo verbrachten Minuten nicht als Arbeitszeit zu rechnen ſind.

Bei einem Rückblick auf das nunmehr vollendete Schuljahr liegt die Bemerkung nahe, daß dasſelbe von ungewöhnlich kurzer Dauer war, indem es am 20. April v. J. begann und ſchon mit dem 20. März ſchließt. Die ſo oft eintretende ungleiche Länge des Schuljahres, welche durch den Wechſel in der Zeit des Oſterfeſtes bewirkt wird, verurſacht immer mehrfache Störungen im Unter⸗ richt und könnte leicht vermieden werden, wenn das Schuljahr der höheren Lehranſtalten wie auch ſchon öfters angeregt und vielſeitig erſtrebt worden iſt mit dem bürgerlichen Jahr oder mit dem 1. Auguſt begänne; im letzteren Falle würden die großen Sommerferien am Ende des Schuljahres gewiß eine recht paſſende Lage haben.

Die Eröffnung des letzten Schulkurſus fand in herkömmlicher Weiſe am 20. April in gemeinſamer Verſammlung und Hora der Lehrer und Schüler der Anſtalt durch den unterzeichneten Vorſtand ſtatt. Dieſem Schulaktus ſchloß ſich die Aufnahme von 45 Schülern an, welche tags zuvor die Aufnahme⸗Prüfung beſtanden hatten. Um ſowohl dieſe Schüler mit der beſtehenden Schulordnung vorſchriftsmäßig bekannt zu machen, als auch letztere den bisherigen Schülern wieder in Erinnerung zu bringen, wurde dieſelbe bei dieſem erſten Schulaktus vorgeleſen und mit einer Anſprache verbunden.

In dem letzten Schuljahre trat eine Aenderung in dem Lehrerperſonal der Anſtalt nicht ein. Hierbei muß ich bemerken, daß ich nicht in der angenehmen Lage bin, wie die Rektoren in Fulda, Schmalkalden und Biedenkopf, welche in ihrem diesjährigen Jahresberichte mitteilen können, daß durch die Munificenz der ſtädtiſchen Behörden den Lehrern der Realprogymnaſien in genannten Städten die Wohnungsgeldzulage bewilligt wurde und die Lehrer nunmehr den Kollegen anderer Reallehranſtalten Heſſens(Kaſſel, Hanau, Bockenheim) gleichgeſtellt wurden, während bekanntlich an unſerer Anſtalt nur einige Lehrer eine entſprechende perſönliche Zulage als Erſatz beziehen. [Nach Mushake's Schulkalender(1880) betrug die Geſamtfrequenz der Realprogymnaſien zu Fulda 150, zu Schmalkalden 122, zu Biedenkopf 87 und zu Marburg 201 Schülerl.

Die Frequenz der Anſtalt war auch im verfloſſenen Jahre eine anſehnliche und nach vor⸗ ſtehender Mitteilung ehaltnimgi beträchtlicher als in andern Städten. Um auch den Söhnen weniger vermögender Eltern den Beſuch einer Reallehranſtalt möglich zu machen, können 10% der Schulgeldeinnahmen zu Freiſtellen verwandt werden, jedoch darf eine ſolche Vergünſtigung nur dann ſtattfinden, wenn der Schüler ſich durch Fleiß und gutes Betragen derſelben würdig zeigt.

Der Geſundheitszuſtand der Lehrer und Schüler war im verfloſſenen Schuljahr ein wohl befriedigender; beide waren faſt gar nicht durch Krankheit an dem Schulbeſuch verhindert. Dennoch müſſen wir einen Todesfall beklagen. Am 1. Juni v. J. ſtarb Karl Diebel von hier an Gehirn⸗ entzündung. Er hatte die Anſtalt nur erſt wenige Monate beſucht und ſich in dieſer Zeit als einen braven Schüler gezeigt, der ſich gewiß zu ſeiner Eltern Freude weiter entwickelt haben würde, wenn nicht der Tod ſeinem jun en Leben ein Ziel geſetzt hätte. Am 3. Juni begleiteten ihn ſeine Lehrer und Mitſchüler zu ſeiner letzten Ruheſtätte.