Aufsatz 
Kurze Nachricht über die geschichtlichen und rechtlichen Verhältnisse der evangelisch-reformierten Stadt- und Universitätskirche zu Marburg / vom ... Wolff
Entstehung
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Bei dieſer Gelegenheit hatte er unter anderem auch das ehemalige Dominikanerkloſter der Univerſität wieder eingeräumt. Dagegen hatte er keineswegs derſelben auch die ſäkulariſierte Kirche wieder ver⸗ liehen. Vielmehr hatte er dieſe in ihrem profanen Gebrauch als Kornſpeicher gelaſſen und ſie in ſeinem Beſitze behalten, weil die Univerſität derſelben nicht bedurfte.

In den Jahren 16531657 ſtellte es ſich nun aber deutlich heraus, daß die raſch gewachſene und bereits 1653 mit zwei Geiſtlichen, dem Profeſſor Dr. Sebaſtian Curtius und dem Dr. Hieronymus Wetzel verſehene reformierte Gemeinde, welche einſchließlich der Garniſon mindeſtens 700 800 Seelen zählte, ein größeres und mehr im Mittelpunkt der Stadt gelegenes Gotteshaus nötig hatte. Von 1646 bis 1650 hatte nämlich die Gemeinde neben der Schloßkapelle(Templum Aulicum) das Haus des Dr. Wolf am Schloßberg für ihren Gottesdienſt benutzt. Von 1650 an war ihr auch die Kugel⸗ kirche zu dem gleichen Zweck deffne worden, und der Landgraf hatte wohl gedacht, daß dieſe letztere dem Bedürfnis genügen werde ¹³). Als er ſich jedoch in den folgenden Jahren überzeugte, daß dieſe Erwartung ſich nicht erfüllte, glaubte er ſich um ſo mehr verpflichtet, in einer ausreichenderen Weiſe als bisher für die kirchlichen Bedürfniſſe der von ihm nach Marburg berufenen reformierten Profeſſoren, Regierungsräte, Gerichts⸗ und anderer Beamten, ſowie der aus Niederheſſen herbeigezogenen Bau⸗ handwerker zu ſorgen, weil er ſelbſt ſehr oft in Marburg, der zweiten Reſidenz des Landes, Hof hielt, und weil er ſich inſofern ſogar perſönlich als Mitglied der reformierten Gemeinde daſelbſt betrachtete. Deshalb ließ er 1657 1658 aus der geräumigen und wegen ihrer Lage in der Mitte der Stadt ſehr geeigneten Dominikanerkirche die Kornböden wegnehmen, welche Ludwig IV. 1579 er⸗ richtet hatte, und das ganze Gebäude für den Gottesdienſt der reformierten Gemeinde in brauchbaren Stand ſetzen. Der Stadtkirchenkaſten zu Caſſel gab hierzu einen Beitrag von 125 Thlr. Da der Landgraf als Glied der reformierten Kirche den ehemaligen fürſtlichen Stand in der ſeit 1624 ſtreng lutheriſchen Stadtkirche, welchen ſich Landgraf Moritz im Jahre 1605 neu angelegt hatte, nicht mehr benutzen konnte, ſo wurde nunmehr in der reformierten Kirche ein neuerſherrſchaftlicher, oderfürſtlicher Stand für ihn hergeſtellt 4). Im Juli oder Auguſt 1658 aber wurde dieahm Paedagogio Uffs new reparirte Kirch oder, wie ſonſt der Fürſt ſich ansdrückt,die new erbawte Reformirte Kirch der reformierten Gemeinde zu Marburg zum Gottesdienſt übergeben 15). Ob die Uebergabe unter juriſtiſchen Formalitäten erfolgt iſt, läßt ſich aus den vorhandenen Nachrichten nicht mehr entnehmen. Bei der engen Verbindung, in welcher die landesherrliche und die biſchöfliche Gewalt in der Perſon des Fürſten mit einander ſtanden, läßt ſich ſogar vermuthen, daß dieſelbe ohne irgend einen formell juriſtiſchen Akt, lediglich auf dem Wege der Verwaltung ſtattgefunden haben wird. Das Organ, deſſen ſich Wilhelm VI. bei dieſen und bei allen ähnlichen Gelegenheiten bediente, war die Regierung zu Marburg. Auf ihren Vorſchlag beſtimmte er auch perſönlich die Vertheilung der Geſtühle in der neuen Kirche, nachdem die Regierung mit den beiden Predigern und mit einigen Deputierten der Univerſität kurz vor der»introduction des Gottesdienſtes ein darauf bezügliches ſamptbedenken eingeſchickt hatte. Maßgebend für die Verteilung der Geſtühle war der Gedanke, daß die Gemeinde aus verſchiedenen korporativen Verbänden ſich zuſammenſeße, auf welche hierbei ſo⸗ viel als möglich Rückſicht genommen werden müſſe. Demgemäß erhielten die Ratsherrn, die Profeſſoren, die Herrſchaft, d. h. der Hof, das Sammt⸗Hofgericht, das peinliche Gericht, die Regierung, die übrigen Beamten, die Officiere, die Bürger, die Paedagogi-Knaben, die Studenten ihre bedendeen feſt beſtimmten Plätze; auch die reformierten Inſaſſen der Deutſch⸗Ordens⸗Commende wurden mit einem

13) Die Benutzung der Schloßkapelle und des Wolffſchen Hauſes geht aus dem K. B., I und aus Pfarrakten hervor; 8. deuen bben Kneerhe aus dem K. B., I, aus einem Schreiben Wilhelms VI. v. 8. Okt. 1659 an die Univerſität, und endlich für die Zeit v. 1725 bis 1765 aus einem Aktenſtück der Univerſität v. J. 1765. Vergl. Bach: Statiſtik, S. 598; Hochhuth: Statiſtik S. 649. Ueber Seb. Curtius vgl. Strieder, II, 474 fde.; über Hier. Wetzel vgl. Strieder XVII, 11 fde.

14) Dieſer Stand wird öfters erwähnt, z. B. in einer Awenbnnahleerd un v. J. 1716 im Univ. Arch. A. XVI. A. No. 2; ſowie in der K. R. v. 1720, S. 81. Doch ließen ſich die Landgrafen auch durch reformierte Pfarrer der Stadt zuweilen auf dem Schloß Gottesdienſt halten, wie ſich aus Pfarrakten ergiebt; z. B. Landgraf Karl im J. 1689.

15) Schreiben Wilhelms VI., dat. Caſſel 23. Juni 1658, Ahn die Univerſität Marpurgk. Fasc. A. XVI. A.

No. 2, dsgl. Schreiben des Fürſten, dat. Caſſel 8. Oktober 1659. Fasc. A. XIII. 3. A. No. 10 im Univerſ. Archiv. Vgl. Kuchenbecker: Illibata Hassorum religio, p. 12. Ledderhoſe: Kirchenſtaat u. ſ. w., S. 387. Unrichtig iſt dagegen die Vermuthung bei Bach, S. 596; Hochhuth, S. 648, und Heppe: Kirchengeſch. beider Heſſen II, 270, daß die Kirche ſchon 1657 der Gemeinde übergeben ſei. 4