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die der Hochſchule gehörige Dominikanerkirche immer mehr verfiel, war die genannte Stadtkirche zu⸗ gleich Univerſitätskirche und blieb dies bis zur Aufloͤſung der heſſiſchen Geſammt⸗Univerſität im Fahre 1650 ⁶). Zwar ließ der Landgraf Moritz nach den verhängnißvollen Ereigniſſen des 6. Auguſt 1605 die erwähnte Univerſitätsbühne als entweiht niederreißen, allein als Erſatz räumte er den Profeſſoren ſeinen eigenen fürſtlichen Stand ein, und ließ die Kirche in ihrem bisherigen Gebrauche als Univerſitäts⸗ kirche ebenſo fortbeſtehen, wie dies ſeine Gegner und Nachfolger in Marburg, Ludwig V. und Georg II. von Darmſtadt, ſpäterhin thaten ²).
Unter dieſen Umſtänden war es einigermaßen zu entſchuldigen, wenn der Marburger Stadtrath im Jahre 1552 nach dem Einſturz der Weidenhäuſer Brücke auf den Gedanken kam, ſich die Steine der Predigerkirche zur Erbauung einer neuen Brücke nach Weidenhauſen vom Landgrafen Philipp zu erbitten ³). Indeſſen kam es doch ſoweit nicht; im Jahre 1574 beſchloßen ſogar die Profeſſoren ein⸗ ſtimmig, die verfallene Kirche nach innen und außen wieder herſtellen zu laſſen, damit ſie zu den Predigten und Uebungen der Stipendiaten wie auch zum Begräbnis der Profeſſoren und anderer Honoratioren dienen könnte*). Allein dieſer ſchöne und zweckmäßige Gedanke kam wegen Mangels an Geld leider uicht zur Ausführung, und das geräumige Gotteshaus blieb nach wie vor unbenutzt.
Um nun doch das leer ſtehende und dem Verfall überlaſſene Gebäude zu irgend einem nützlichen Zweck zu verwenden, nahm der damalige Landesherr, Ludwig IV. von Oberheſſen, daſſelbe im Jahre 1579 ziemlich formlos und nur mit halber Zuſtimmung der Univerſität in fiskaliſchen Beſitz und ließ daſſelbe in einen Kornſpeicher mit vier Böden umwandeln ¹⁰). Fugleich ließ er, um dieſen Böden den erforderlichen Luftzug und die nöthige Helligkeit zu verſchaffen, in den alten gotiſchen Bau an der Oſt⸗, Nord⸗ und Weſt⸗Seite eine Menge kleiner, feſtvergitterter Fenſter brechen, von welchen zwar ein Teil in den Jahren 1657— 1658 wieder vermauert iſt, die übrigen aber noch jetzt die Kirche entſtellen..
Von 1579 bis 1658 verblieb nun das gänzlich ſäkulariſierte Gotteshaus in dem erwähnten Gebrauch und im Beſitze des fürſtlichen Hauſes. Zunächſt fiel es nach dem Ableben Ludwigs IV. im Jahre 1604 an den Landgrafen Moritz, welcher bekanntlich Marburg erbte. Unter ihm beantragte zwar die Kanzlei zu Caſſel mit einigen vom Fürſten berufenen Theologen im Jahre 1605, man möge die Beſtimmung treffen, daß ein neu anzuſtellender Profeſſor mit den übrigen Pfarrern abwechſelnd in der Pfarrkirche und in der Kirche des Pädagogiums, welche von den Weidenhäͤuſern beſucht werde, zu predigen habe ¹¹); allein dieſer Antrag kam nicht zur Ausführung. Daher kam die Kirche noch als Kornſpeicher in Folge des Marburger Erbſchaftsſtreits im Jahre 1624 an Ludwig V. von Darm⸗ ſtadt und im Jahre 1626 an deſſen Sohn Georg II; durch den Vertrag vom 14. April 1648 aber gelangte ſie wieder in den Beſitz der Landgräfin Amalie Eliſabeth und ihres Sohnes, des frommen, um ſein ganzes Land ſo hochverdienten Landgrafen Wilhelms VI. von, Heſſen⸗Caſſel.
Im Anfang ſeiner Regierung mag nun Wilhelm VI. kaum daran gedacht haben, die ſäkulariſierte Kirche für die im Jahre 1646 zu Marburg entſtandene reformierte Gemeinde einrichten zu laſſen; allein der natürliche Gang der Dinge führte ihn wenige Jahre ſpäter von ſelbſt darauf hin.
Schon im Sommer 1653 hatte der eifrige Fürit die Univerſität Marburg, welche in Folge des Vertrags vom 19. Februar 1650 als Geſammt⸗Anſtalt der beiden Heſſen aufgelöſt war, für ſein Fürſtentum wieder hergeſtellt und derſelben einen ausgeſprochen reformierten Charakter verliehen, während den Lutheranern in Heſſen die lutheriſche Univerſität Rinteln zum Studium dienen konnte ¹²).
6) Heppe, Kirchengeſch. beider Heſſen II, 92. Genauer paßt dieſer Name nur für die Zeit von 1527—1605; denn von 1605— 24 wurde die Univerſität von Darmſtadt iſolirt, von 1624—1648 wieder von Heſſen⸗Caſſel abgeſchloſſen; durch den Vertrag vom 14. Februar 1648 wurde zwar die Errichtung einer Geſammt⸗Univerſität verabredet, jedoch durch den Vertrag vom 19. Februar 1650 definitiv wieder aufgegeben.
7) Catal. stud. fol. 67, a, im Pr. d. Univ. z. G. d. K. v. J. 1874, S. 13. Beſonders aber Cat. stud. im Pr. d. Univ. z. G. d. K. v. J. 1882, S. 10— 11, fol. 97, a u. b. Winkelmann, Chronik I, 449.
8) W. Bücking: Beiträge zur Geſchichte der Stadt Marburg. Marburg, Elwert, 1875, S. 80.
9) Catal. stud. fol. 75, a, im Pr. d. Univ. z. G. d. K. v. J. 1878, S. 11.
10) Catal. stud. fol. 102, a u. b, im Pr. d. Univ. z. G. d. K. v. J. 1878, S. 34.
11) Heppe: Einführung der Verbeſſerungspunkte, S. 13.
12) Joh. Hartm. Kornemann: H Poty posis paliliorum Academiae Marburgensis, Caſſel 1653. Henke: Die Eröffnung der Univ. Marburg im J. 1653, Marb. 1862. Heppe: Geſch. der theol. Fakultät zu Marburg, im Pr. d. Univ. z. G. d. K. v. J. 1873, S. 1—5. Derſelbe: Kirchengeſch. beider Heſſen, II, 92— 96.
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