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Gieſebrecht nimmt ferner Anſtoß an dem ausführlichen Bericht der Annalen über die Uebertragung der Reliquien des hl. Sebaſtian nach Soiſſons durch Abt Hilduin im Jahr 826 gegenüber der viel kürzeren und nüchterneren Nachricht über die Uebertragung der heiligen Marcellinus und Petrus durch Einhard ſelbſt im folgenden Jahre. Aber die etwaigen chronologiſchen Schwierigkeiten hat Gieſebrecht ſelbſt p. 214 beſeitigt; die von ihm ſonſt angeführten Gründe ſind von Wat⸗ tenbach p. 132 u. 133 widerlegt worden. Wir möchten hinzufügen daß gerade bei einem den beiden Ereigniſſen unparteiiſch gegenüber ſtehenden Autor es auffallen würde, daß er bei der Uebertragung der hl. Marcellinus und Petrus nicht einmal Einhards Namen genannt hätte, während dies, wenn Einhard der Verfaſſer iſt, ſich ſehr wohl erklären läßt aus der von Gieſebrecht ſelbſt an ihm beobachteten Be⸗ ſcheidenheit, mit der er ſeine Betheiligung an Ereigniſſen, wo ſie in anderen Quellen erwähnt wird, ſelbſt ganz übergeht oder nur kurz an⸗ deutet!). Die Wunder des hl. Sebaſtian konnte aber Einhard im Jahre 826 um ſo eher preiſen, da die Uebertragung der heiligen Mar⸗ cellinus und Petrus damals noch nicht erfolgt war), und da er ſelbſt vor hatte, dieſer feierlichen Handlung ein beſonderes Werk zu widmen.
Gegenüber dieſen Gründen, welche für die Autorſchaft Einhards in Beziehung auf den letzten Theil der ann. Laur. ſprechen, ſcheinen uns die ſtiliſtiſchen Härten, welche Gieſebrecht p. 212 bemerkt, nicht von großem Belang; erkennt er doch ſelbſt p. 211„eine gewiſſe Gleich⸗ artigkeit mit den früheren Aufzeichnungen“, für welche letzteren er ja ſelbſt Einhards Autorſchaft entſchieden vertheidigt(p. 208 u. 209), an, während er anderen Orts(p. 210 u. 211) betont,„daß Einhards Ausdrucksweiſe nicht die allgemeine der Schulgelehrten jener Zeit ge⸗ weſen ſei“.
Nehmen wir aber Einhard als Verfaſſer des ganzen 3ten Theils der ann. Laur. von 797— 829 an, ſo werden wir ihm auch die Ueber⸗
ner Heiligen widmen könne; ep. 11, p. 450 wünſcht er bald nach Abgang der erwähnten Entſchuldigungsbriefe ſehnlichſt, vor Lothar erſcheinen zu dürfen; be⸗ ſonders charakteriſtiſch iſt auch ep. 12, p. 450, in dem er einen Grafen G. bittet, ihn bei beiden Kaiſern und beſonders bei Lothar zu vertreten.
¹) Gieſebrecht I. c. p. 208; vgl. ann. Laur. u. Einh. a. 806, SS. I, 193.
¹) Die Gleichzeitigkeit der Aufzeichnungen beſonders in den letzten Jahren wird von Gieſebrecht ſelbſt p. 211 hervorgehoben. Ueber das Jahr der Translation der Heiligen vgl. Gieſebrecht J. c. p. 214.


