8⁰ arbeitung zuſchreiben. Denn muß Gieſebrecht ſelbſt zugeſtehen, daß „die geſammte Darſtellungsweiſe lebhaft an Einhards Vita Karoli er⸗
hängigen Stellung, die der Ueberarbeiter gerade in dieſer Hinſicht zu den älteren Annalen ſonſt einnimmt, nur erklärlich, wenn man an⸗ nimmt, derſelbe habe für die letzten Jahre ſeine eignen Notizen vor
Was den Inhalt betrifft, ſo ſind die von Gieſebrecht p. 216 und 217 bemerkten Uebereinſtimmungen der ann. Einh. mit der V. C. M., wie Wattenbach richtig erkennt(p. 133), der Art, daß ſie„ſich am leich⸗ teſten erklären, wenn wir beide Arbeiten demſelben Verfaſſer zuſchrei⸗ ben“. Gegenüber den Stellen aber, welche nach Gieſebrecht den Skep⸗ tizismus des Verfaſſers der ann. Einh. gegen den Wunderglauben ſeiner Zeit beweiſen ſollen, zeigen die mehrfach erwähnten Berichte über die beiden Translationen deutlich genug, daß er denſelben in vollem Maße theilte ¹).
Wir kommen aus allen dieſen Gründen zu dem Reſultat, daß dem ausdrücklichen Zeugnis der Vita Sebastiani) gegenüber Gieſebrechts Beweiſe gegen Einhards Autorſchaft für die ann. Einh. und den letz⸗ ten Theil der ann. Laur. mai. nicht durchſchlagend ſind, daß wir dieſe Quellen daher umſo mehr Einhard zuſchreiben müſſen, als die Angabe der Vita Sebastiani auch gewichtige innere Gründe für ſich hat.
¹) a. Laur. u. Einh. SS. I, 215 u. 216, a. 826 u. 827.
²) Ueber die Glaubwürdigkeit derſelben vgl. Wattenbach p. 132 n. 1. Gieſebrecht kann gegen dieſelbe nichts vorbringen, als daß es zweifelhaft ſei, ob der Verfaſſer die ann. Laur. oder die Ueberarbeitung vor ſich hatte(p. 215). Doch auch im erſteren Falle iſt die Stelle ein ſtarkes Argument gegen ſeine Anſicht, denn fie würde beweiſen, daß gerade der letzte Theil der ann. Laur. vom Jahr 813— 829 von Einhard herrühre, was Gieſebrecht ja ebenſo wenig zugeben, will als daß er die Ueberarbeitung verfaßt habe.


