77 auf dieſem Gebiete. Während nämlich Rankei) entſchieden für die Autorſchaft Einhards wenigſtens in Beziehung auf die ann. Einh. ein⸗ tritt, iſt dieſe von Gieſebrecht ebenſo entſchieden beſtritten worden ²). Er hält Einhard nur für den Verfaſſer des 3ten Theils der ann. Laur. mai. von 797— 813, ſpricht ihm dagegen die letzten Jahre(813— 829) ſowie die ann. Einh. ab.
Gieſebrechts Anſicht hat ſich Abels) angeſchloſſen, nur daß er die Autorſchaft Arnos von Salzburg in Beziehung auf den erſten Theil der ann. Laur.(741— 788) mit Recht für unnachweislich erklärt. Da⸗ gegen hat Wattenbach“) Rankes Anſicht wieder aufgenommen und gegen Gieſebrecht vertheidigt). Während er aber dabei ſtehen bleibt, daß Einhards Autorſchaft nicht hinlänglich widerlegt ſei, nimmt Oels⸗ nere) dieſelbe, allerdings ohne auf die Frage näher einzugehen, als feſtſtehend an.
Der Schwerpunkt von Gieſebrechts Unterſuchung liegt in der Trennung des letzten Abſchnitts der ann. Laur.(797— 829) in zwei Theile mit beſonderen Verfaſſern. Die Gründe die er hierfür vorbringt ſcheinen uns aber nicht genügend: Das Abbrechen einiger Handſchriften mit dem Jahre 813 iſt von Wattenbach p. 132 erklärt worden. Daß aber„der ſtreng offizielle Charakter im letzten Theil nicht bewahrt“ werde!), können wir nicht zugeſtehen. Die Verſchiedenheit der beiden Herrſcher erklärt hinlänglich, warum„die perſönliche Anſicht des Schrei⸗ bers ſich hervorwagt, ſelbſt in der Beurtheilung des Kaiſers“, auch wenn man nicht etwa annehmen will, daß Einhard in ſpäteren Jahren einen freieren Standpunkt den Ereigniſſen gegenüber einnahm, als da er ſein Werk begann). Uebrigens ſind ſolche Aeußerungen immerhin
¹) Zur Kritik fränkiſch⸗deutſcher Reichsannaliſten, in den Abhandlungen der Berl. Ak. der W. 1854, p. 415 ff.
¹) I. c. p. 221. Vor ihm ſchon von Frese, de Einharti vita et scriptis, Berol. 1846 und weniger beſtimmt von Simson, de statu quaestionis sintne Ein- hardi necne sint, quos ei ascribunt annales imperii, specimen, Regimonti, 1860.
3) K. d. G. p. 1 ff.
⁴) Geſchichtsquellen, 2te Aufl. p. 126 ff.
³) p. 132 ff.
*) Jahrbücher p. 486.
1) I. c. p. 211.
³) Daß ein bedeutender Zeitraum zwiſchen dem Anfang und der Beendigung der ann. Laur. lag, geht aus Gieſebrechts eigner Unterſuchung p. 208 u. 211 hervor.


